Staudamm selber bauen?
Hallo! In der Nähe von uns fließt ein Fluss (Iller) und da habe ich angefangen einen Staudamm (eigentlich ein Steg aus Steinen wo man in den Fluss reinlaufen kann) zu bauen. Da mir der Fluss natürlich nicht gehört wollte ich fragen wies rechtlich aussieht also ob sowas verboten ist denn ich wollte den "Damm" schon ca. 20m richtung Flussmutte bauen. Schiffverkehr gibts keinen, Fische kaum. Danke für Antworten!!
2 Antworten
Moin bigPianist99,
wie schon von Dir selbst angemerkt bewirkt ein solcher Steinwall einen Aufstau des Fließgewässers. Er verkleinert zudem den Querschnitt des Gewässers und schränkt den Hochwasserabfluss ein. Es wäre auch zu prüfen, inwieweit er die Durchgängigkeit des Fließgewässers beeinträchtigt.
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) stellt das Aufstauen von oberirdischen Gewässern eine Benutzung im Sinne dieses Gesetzes dar, die nach § 2 Abs. 1 WHG i.V.m. §§ 7 bzw. 8 WHG einer gesonderten wasserrechtlichen Erlaubnis bzw. Bewilligung bedarf.
Gruß, Achim
Bist Du sicher, dass Du in der Iller, die ja nun wirklich kein Bächlein ist, sondern eher Kategorie "reißender Gebigsfluss", einen 20 m breiten Staudamm bauen kannst.
Ich würde sagen:
Das ist lebensgefährlich, besonders in dieser Jahreszeit.. Zumdest eine Erkältung ist Dir sicher.