Stall/Trakt pachten?!?

2 Antworten

Normalerweise wird ein fester Pachtpreis bezahlt und ob Du den selbst leistest oder mit irgendwas wieder rein arbeitest, ist Deine Sache. Bei den Kosten, die zusätzlich zur Pacht für den eigenen Stall(anteil) anfallen übersehen die meisten sehr viel und sind dann überrascht, dass sie Mühe haben, das wirklich alles von den Einstellpreisen bezahlen zu können.

Ja, man muss ein Gewerbe anmelden, aber alle Tätigkeiten, die in die Einstufung als gewerbliche Tätigkeit fallen, sind in ein Gewerbe zu fassen. Was nicht mit rein darf, sind Tätigkeiten, die von den Behörden als freiberuflich eingestuft werden. So hatte ich in ungünstigen Jahren bei 3.000 Euro Jahresumsatz schon für Gewerbe und Freiberuf getrennt Buchführung zu machen, für den Freiberuf eine Anlage in der Einkommensteuererklärung und eine Umsatzsteuererklärung (monatlich, bis man nachgewiesen hat, dass man weniger Umsatz hat und auf quartalsweise oder jährlich zurück gestuft wird) und für die gewerbliche Tätigkeit eine Anlage in der Einkommensteuererklärung, eine Gewerbesteuererklärung und eine Umsatzsteuererklärung (beides zu dieser Einstufungszeit auch monatlich). Da sitzt man je Monat zwei Tage an dem reinen Verwaltungskram und arbeitet grade mal 3 bis 4 Stunden im Monat in dieser Tätigkeit, wenn man noch nicht so viel Umsatz macht. Daher muss es gut überlegt sein, dass eben nichts anders eingestuft wird als das andere und wie man den Start vorbereiten kann, dass man nicht mehr Aufwand als Nutzen von der Sache hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Durchgenend Pferdeerfahrung seit 1981

Wenn ein Gebäude/ Grundstück gepachtet wird, ist die Pacht unabhängig der Einnahmen. Also wenn z.b. anfangs keine Einsteller vorhanden sind, muss die Pacht trotzdem bezahlt werden.

Ein Gewerbe reicht aus. Also nicht für jeden Bereich, der Angeboten wird, ein eigenes.