Staffelgeschoss rücksprung

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Also ich verstehe die Frage so, dass das Staffelgeschoss kein Vollgeschoss sein soll, kann, darf. Dann ist es unerheblich, welche Lage das Staffelgeschoss zu dem darunter liegenden Vollgeschoss hat. Es gilt nur die 2/3 Regelung. Allerdings sollte man auf den evtl. erfoderlichen Grenzabstand achten.

*Das ist in vielen Bundesländern verschieden geregelt. In Hessen darf ein Staffelgeschoss nur ein "Oberstes Geschoss" sein und muss an mindestens einer Stelle hinter die Außenwand des darunterliegenden Geschosses zurückspringen; wieviel ist nicht geregelt.

Ob ein Staffelgeschoss ein Vollgeschoss wird ist eine ganz andere Frage. Dazu sind die Legaldefinitionen des Begriffes "Vollgeschoss" durchzusehen, die in jedem Bundesland wieder etwas anders sein können. In der Regel muss die Höhe zwischen OK Fußboden und Oberkante Decke ein bestimmtes Mindestmaß betragen und diese Fläche über mehr als zwei Drittel der darunterliegenden Grundfläche betragen. Hier hilft nur der Blick ins Gesetz; in Hessen in § 2 HBO.

In der Bauordnung NRW ist die Rede von einem Geschoss das von den Aussenwänden!!! des unteren Geschosses zurückspringt. also von allen. Aus Erfahrung ist schon das Hochführen des Treppenhauses an der Aussenwand nicht zulässig, bzw. das Auskragen des Daches des staffelgeschosses bis zur Aussenkannte der Aussenwand des darunterliegenden Geschosses! Ein Rücksprung von 1,00 m ist i.d.R. ausreichend!