Spaß-Rechnung per Post verschicken
Habe vor, eine Spaß-Rechnung per Post zu verschicken. Habe den Brief fertig, vorne in dem Kästchen ist nun der Empfänger zu sehen (bzw. dessen Anschrift/Name) und oben drüber, wie man das halt so macht, in klein der Absender bzw. eine von mir erfundene Firma = Absender gefaked. Nun möchte ich das Ding zwecks Sendungsverfolgung im Internet per Einschreiben Einwurf verschicken. Nur dazu muss ich den Brief bei der Post persönlich vorbeibringen. Was kann mir passieren, wenn die Angestellte(n) bei der Post nun vorne im Kästchen die Firma als Absender stehen sehen (mit Absender aus Frankfurt, das ist weit weit weit weg), und sehen, dass ein 16-Jähriger diesen Brief abgibt? :-) Dürfen die da was sagen? Oder müssen sie das dann nach meinem Wunsch einfach per Einschreiben Einwurf fertig machen und für den Versand hin legen?
Gruß
11 Antworten
Ich denke dass sollte kein Problem sein. Als ich 16 war konnte ich auch problemlos Briefe von meinem Büro einschreiben lassen, mit einem Absender weit entfernt. (2 Lageplätze hattte das Büro. Deswegen. :)
Naja - der Empfänger ist meines Wissens 14. Da nirgendwo mein Name oder meine Adresse steht, ich das bei der Post auch beim Einschreiben nicht angeben muss, kann mir nichts passieren.
Selbst in der Rechnung steht unten in klein, dass es nur ein Spaß ist - dass soetwas grundsätzlich Betrug oder eine Straftat ist, ist mir bekannt. Angegebene Kontonummer und BLZ existieren auch gar nicht - d.h. sollte die Person tatsächlich so saublöd sein und versuchen das zu überweisen, wird sie keinen Erfolg haben. :-)
du bekommst Ärger eine Anzeige. Vielleicht bist Du strafunmündig, aber Kosten wie Anwalt können ganz schön hoch werden.
Laß solche Dummheiten, das ist keine Spaß, das ist kriminell.
Werf ihn doch einfach in den Postkasten der Post. Dann sieht den Brief niemand. Aber Briefe von der Post werden generell nicht von einer gewöhnlichen Poststation abgeschickt.
einschreibeschein ist meiner meinung nach sowas wie eine urkunde oder ein vertrag somit wäre das wohl rechtlich nicht mehr ganz astrein.