Spannungsverhältnis, in welchem sich die Abgeordneten des deutschen Bundestags mit Blick auf das freie Mandat und der Fraktionsdisziplin befinden?

2 Antworten

Einerseits sind sie in ihrem abstimmungsverhalten nach dem Grundgesetz Art 38 frei (freies Mandat)

andererseits sind die meisten Abgeordneten Teil einer Fraktion, welche ein Interesse daran hat, möglichst geschlossen abzustimmen.

man ist sich in der Wissenschaft einig, dass ein Fraktionszwang nicht zulässig ist, fraktionsdisziplin hingegen schon


ArnoldBentheim  07.06.2021, 17:41
man ist sich in der Wissenschaft einig, dass ein Fraktionszwang nicht zulässig ist, fraktionsdisziplin hingegen schon

Aha, wissenschaftliche Erbsenzählerei. Anders gesagt: eine Wissenschaft, die Wissen schafft - oder auch nicht. 😁

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Laut Verfassung sind Abgeordnete in letzter Konsequenz bei ihrem Abstimmungsverhalten nur an ihr Gewissen gebunden und können insofern frei entscheiden.

Andererseits sind sie als Mitglieder einer Partei deren Wahlprogramm und deren Politik verpflichtet. Und das kann dann in Einzelfällen schon einmal zu Konflikten führen.