Sozialstaatsprinzip Bedeutung richtig?

5 Antworten

Existenzminimum | bpb.de

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen E. aus der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip entwickelt. Dieses Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsbürgern, die sich in der Bundesrepublik aufhalten, gleichermaßen zu. Es sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen, die für seine physische Existenz zwingend benötigt werden. Dazu gehören Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Hygiene und Gesundheit. Bestandteil des geschützten E. sind auch diejenigen Leistungen, die für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Die Festlegung der Höhe des ggf. durch Sozialleistungen zu sichernden E. hat das BVerfG dem Aufgabenbereich des Gesetzgebers zugewiesen. Geht es um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, nach dem Sozialhilferecht oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), die als monatlicher Festbetrag gewährt werden, muss der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht und aufgrund verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren bemessen, um den Anspruchsumfang zu ermitteln. Für Bedarfe, die von dem Festbetrag nicht erfasst werden, aber unabweisbar sind und nicht nur einmal auftreten, hat er zusätzliche Leistungsansprüche zu schaffen, damit das E. in jedem Einzelfall gewahrt ist.

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entwickelt also aus Art 1 GG und Art 20 GG

Menschenwürde und Sozialstaatsprinzip

Genau das sagt die Definition. Und das alles wird durch Steuergelder finanziert. Dass es aber soziale Gegensätze innerhalb der Gesellschaft ausgleicht glaube ich zu bezweifeln.


frodobeutlin100  21.11.2022, 11:29

dazu ist Alg2 auch nicht da - es soll lediglich das Existenzminimum sichern

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frodobeutlin100  21.11.2022, 11:42
@verreisterNutzer

fdazu ist auch der Sozialsdtaat nicht da --- jeder muss sich selbst nach Kräften bemühen ...

der Staat ist nicht für alles da und muss nicht alles "ausgleichen"

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Ja. Was fehlt sind lediglich die Bedingungen, also die Rechte und Pflichten und Rechts(folge)belehrungen und alles andere einer entnazifierten, säkularisierten Sozialgesellschaft aufbauende und, oder dazugehörende.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Die Wege des Herrn sind unergründlich

"Der Staat hat das Existenzminimum zu sichern und Teilhabe zu ermöglichen", Urteil des BverfG vom Februar 2010.

Nur für die die es nicht selber können.