Sonnenbrille = Univil?

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In meiner gesamten Dienstzeit gehörten diverse RayBan zu den Brillen, die ich im Dienst bei Sonneneinstrahlung getragen habe. Nicht einmal hat das ein Vorgesetzter bemängelt. Daneben hatte ich natürlich eine dienstlich gelieferte Sonnenbrille der Bundeswehr und eine der US-Army.

Also für den Bereich Militär kenne ich da kein Problem.

Im normalen Tagesdienst in Deutschland ist das in der Regel unnötig. Außer man ist natürlich Kraftfahrer oder besonders lichtempfindlich.

Aber solange die Sonnenbrille dann halbwegs schlicht gehalten ist, wird kaum jemand was dagegen sagen.

Siehe A-2630/1:

Sehhilfen (auch Sonnenbrillen) sind in Farbe und Form dezent zu halten. Die Gläser dürfen nicht verspiegelt sein. Kontaktlinsen dürfen nur farblos benutzt werden. Zur Wahrung der Einheitlichkeit des Anzuges können die Vorgesetzten zeitlich und räumlich befristet das Tragen von Sonnenbrillen untersagen. Die „Schutzbrille, persönliche Schutzausstattung“ darf nur zum Kampfanzug getragen werden.