Sollte man bevor man ein depot eröffnet ein Freistellungsantrag machen oder wann macht man das?
4 Antworten
Man macht dies, wenn die erste Ausschüttung ansteht oder man eine Position mit Gewinn verkaufen will.
Joa. Aber ist doch ein Aufwand von 2 Minuten im Online-Banking.
Den Freistellungsauftrag kannst du erst sinnvoll nach der Eröffnung des Depots erteilen, davor gibt es ja noch nichts, was freigestellt werden könnte und du bist eventuell noch nicht einmal Kunde der entsprechenden Bank.
Du solltest ihn erteilen, bevor du Gewinne machst, also Dividende erhälst oder gewinnbringend verkaufst. Im Fall ETFs kannst du dir da auch etwas Zeit lassen und wenn alles gescheitert ist, dann holst du dir das Geld eben erst mit der Steuererklärung wieder zurück.
Der Freistellungsauftrag sollte mit Depoteröffnung gefertigt werden.
So sind alle Dividenden innerhalb des FA nicht steuerpflichtig.
Idealerweise bevor die ersten Erträge fließen.
Das kann vor, mit, oder nach der Depoteröffnung erfolgen.
Also bevor man etfs kauft? Man weiß ja vorher nicht ob man Gewinne macht
Bevor man Erträge hat die zufließen...
Also
- realisierte Kursgewinne oder
- Ausschüttungen / Dividenden.
Wer keine Erträge erzielt und realisiert braucht keinen Freistellungsauftrag
Also wenn viermal im Jahr ausgeschüttet wird, muss man sich schnell drum kümmern?