Sollte ich mir wegen einer Ausweiskontrolle sorgen machen?

IngaSwenson  26.10.2023, 15:31
war schon sehr oft in diesem Kino und hab noch nie gesehen dass irgendwelche Mitarbeiter vor den Eingangstüren der Kinos standen

Um welches Kino genau geht es?

4 Antworten

Wenn dem Betreiber egal ist, dass er eine Geldstrafe von bis zu 50.000€ bei einem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz erbringen muss und damit eventuell seine Existenz riskiert, dann kann er natürlich Minderjährigen Eintritt gewähren.

Wenn er jedoch kontrolliert oder angeschwärzt wird, war's das für ihn sehr wahrscheinlich als Kinobetreiber!

😜🤷🏻‍♂️

Woher ich das weiß:Hobby – Habe den ein oder anderen Film geschaut.
Rotfuchs716  31.01.2024, 02:45

Betraft wird nicht der Betreiber sondern ggf. bei externer Kontrolle der Kinobesucher

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Lion1012  31.01.2024, 03:32
@Rotfuchs716

Sorry, aber diese Aussage ist grundlegend falsch...

Kinobetreiber sind verpflichtet, diese Bestimmungen einzuhalten und, soweit erforderlich, das Alter von Kinogästen auch zu prüfen. Dies kann an der Kasse, im Vorführraum und, wenn erforderlich, auch während der Filmvorführung erfolgen. Außerdem sind die Bestimmungen in Bezug auf die Abgabe und den Konsum von Alkohol und Tabakwaren zu beachten und - sofern das Kino über eine Gastronomie verfügt - auch in Bezug auf Gaststätten.
Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind deutlich sichtbar und gut lesbar auszuhängen und es ist auf die Alterskennzeichnung der Filme hinzuweisen.
Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen können mit Geldbußen bis zu 50.000,- EURO sowie - in schweren Fällen - mit Geld- oder Haftstrafen geahndet werden.

[Quelle: https://www.jugendschutz-aktiv.de/de/vorschriften-kino]

Wird das Alter der Kinobesucher im Kino kontrolliert? Ist das gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, als Kinobetreiber ist das Kino verpflichtet, den Jugendschutz, bzw. seine Aufsichts- und Sorgfaltspflicht einzuhalten. Im Zweifelsfall müssen Schüler-, bzw. Personalausweise durch unsere Mitarbeiter überprüft werden. Zum rechtlichen Hintergrund: Hält ein Gewerbetreibender das Jugendschutzgesetz nicht ein, kann er mit Bußgeldern bis zu 50.000 € oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr belangt werden.

[Quelle: https://groebenlichtspiele.de/mehr/fsk-jugendschutz#jugendschutz)

Mit welchen Strafen bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz rechnen?
Das Jugendschutzgesetz unterscheidet Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Als Straftaten gelten gemäß § 27 verschiedene Verstöße gegen den Jugendmedienschutz, insbesondere das Zugänglichmachen von jugendgefährdenden Medien. Diese Straftaten werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet.
Sonstige Verstöße werden in einem umfangreichen Katalog als Ordnungswidrigkeiten in § 28 JuSchG aufgeführt. Grundsätzlich kann das Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz bis zu 50.000 Euro betragen. Das Gesetz differenziert nach Verstößen durch Gewerbetreibende und sonstige Personen. Gewerbetreibende müssen mit Geldbußen von bis zu mehreren tausend Euro rechnen, das Bußgeld für andere Personen liegt meistens bei mehreren hundert Euro. Da die Bundesländer eigene Vorschriften zur Bußgeldhöhe erlassen können gibt es keine bundeseinheitlichen Sätze.
Kinder und Jugendliche selbst werden für Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz nicht bestraft. Sofern sie eine Straftat begangen haben, können Minderjährige ab 14 Jahren nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches und des Jugendgerichtsgesetzes bestraft werden.

[Quelle: https://www.die-anwalts-kanzlei.de/verstoss-gegen-das-jugendschutzgesetz/]

Zu deiner Aussage, der Kinobesucher müsse das Bußgeld bezahlen...

Ordnungswidrigkeiten: Das Jugendschutzgesetz wendet sich in erster Linie an Veranstalter und Gewerbetreibende. Verstoßen diese gegen die jeweiligen Regelungen, handeln sie ordnungswidrig und können mit einem Bußgeld belegt werden. Ordnungswidrig kann aber auch jede andere erwachsene Person handeln, die durch ihr Verhalten einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes herbeiführt oder fördert. Kinder und Jugendliche können nicht wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz mit Bußgeldern belegt werden.

Wie gesagt, heißt es bis zu 50.000€! Im Normalfall sind die Bußgelder eher so um die 3.000€ - 6.000€. Es sei denn, der Kinobetreiber hat schon öfters gegen das Jugendschutzgesetz verstoßten. Dann kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr drohen!

Also... Willst du deine Falschaussage nochmal revidieren???

😜

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Rotfuchs716  31.01.2024, 12:25
@Lion1012

bin kein Jurist, aber dies scheint wirklichkeitsfremd da der Betreiber unmöglich allel Kinobesucher kontrollieren lassen kann. Aber viele Gesetze sind ja wirklichkeitsfremd genug um nicht durchsetzbar zu sein!

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Lion1012  31.01.2024, 12:39
@Rotfuchs716

Der Betreiber hat in diesem Moment die (Fürsorge-)Pflicht dem Minderjährigen gegenüber und muss somit dem Jugendschutzgesetz uneingeschränkt folge leisten. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, drohen zum Teil erhebliche Strafen, da das Jugendschutzgesetz eines der Gesetze ist, welches überaus streng verfolgt/gehandhabt wird.

Einzelne Stichproben oder auch die Meldung eines Mitbürgers mit ausgeprägter Blockwart-Mentalität reichen absolut aus, um den Betreiber in (relativ) ernsthafte Schwierigkeiten zu bringen!

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Rotfuchs716  31.01.2024, 12:51
@Lion1012

absurd ist hier die Freiheitsstrafe wenn man davon ausgeht, dass der Betreiber als solcher in der Regel eine juristische Person ist! Die meisten Kinos gehören grossen Ketten die von einer juristischen Person betrieben werden.

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Lion1012  31.01.2024, 14:49
@Rotfuchs716

Dennoch ist in diesem Moment der Betreiber des Kinos selbst dafür verantwortlich und nicht die Kette.

Eine Freiheitsstrafe ist im Bereich "Kino" bzw. "Filmvorführung" auch eher unwahrscheinlich. Weitaus gefählicher und auch wahrscheinlicher ist es im Bereich "Glücksspiel-Automaten".

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Rotfuchs716  31.01.2024, 17:18
@Lion1012

Der Glücksspielautomat als solcher kann ja garnichts kontrollieren. Im Gegensatz zum Zigarettenautomaten gibt es nicht einmal eine Ausweis oder Bankkartenkontrolle!

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Lion1012  31.01.2024, 18:23
@Rotfuchs716

Sie dürfen jedoch nur dort aufgestellt werden, wo Minderjährige keinen Zutritt haben oder der Betreiber des Etablissements dafür sorge trägt, dass kein Minderjähriger spielen kann. Wenn er dieser Fürsorgepflicht nicht nachkommt und erwischt wird, haftet dieser für das nicht einhalten des Jugendschutzgesetzes!

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Nur weil es schon öfter geklappt hat, heißt es nicht, dass es immer klappt.Die Gefahr besteht immer dabei erwischt zu werden, vor allem, wenn man erst 13 Jahre alt ist.

Woher ich das weiß:Hobby – Bin ein wahrer Filmfreak, der alles Sehenswerte gesehen hat

Ja, ihr werdet kontrolliert.

Ich hab das auch schon öfter gemacht muste nie ausweis zeigen oder so