Sollte es eine Mietpreisbremse geben?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, es sollte keine geben. Wenn ich mein Haus an jemand weiter vermiete, will ich Miete die für mich angebracht ist.

Die Mietpreisbremse gibt es bereits. Kein Vermieter darf mehr Miete verlangen, als die Mieten, die für einen Wohnbezirk angemessen sind. Es sei denn, die Wohnung, die man erhalten hat ist wirklich perfekt in Schuss.

Der Mietendeckel dagegen wurde gekippt. Bedeutet: es gibt eben doch noch Mieten, die höher sind, als es ein Richtbetrag sonst vorgeschrieben hätte.

Ein Bauherr von mir vermietet Wohnungen. Und hat mir mal Summen genannt. Bei einem Mehrfamilienhaus mit 20 Wohnungen blieb er vor zwei Jahren auf Mehrkosten von 61000 Euro sitzen, weil er die nicht weitergeben durfte……. Horrormieten sollen und müssen nicht sein, aber für einen Pfennig fuffzich den Quadratmeter in der Großstadtmitte zu wohnen ist genauso unrealistisch. Es muß sich alles rechnen, auch das Wohnen. Und der soziale Wohnungsbau krankt an erster Stelle an der Deutschen Bürokratie. Nein, es sollte keine Bremse geben. Aber Zuschüsse für Härtefälle. Und die Grenze für solche Fälle ist entscheidend…… Erstaunlich, daß noch nie einer gefragt hat, ob wir uns diesen Staat/diese Bürokratie und die einhergehende Geldverschwendung noch lange leisten können. Alle jammern immer über die Wirkung, keiner schaut auf die Ursachen. Der deutsche aufgeblähte Wasserkopf hemmt doch sehr……

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Handwerksmeister, Inhaber Baufirma

Bei der Debatte wird meistens eh nur über Wohnungen in Grossstädten wie Berlin, Köln und München gesprochen.

Kein Mensch vermietet Wohnungen außerhalb dieser Städte, also in Rest von Deutschland als Ferienwohnungen.

man sollte mal die alten Häuser die nicht unter Denkmalschutz stehen abreißen und höhere und größere Häuser hinstellen.

Aber ich sehe immer nur Neubauten mit 6 Stockwerken. So wird das nichts mit der baldigen Entspannung am angespannten Wohnungsmarkt.

Dorfrocker  28.08.2023, 17:12

Der Denkmalschutz hat schon seinen Grund. Und die von Dir erwähnte Geschoßanzahl auch. Denn bei noch mehr Geschossen sind die Vorgaben viel schärfer. Fahrstuhlpflicht, Brandschutzvorgaben usw…… Das treibt dann die Baukosten immens in die Höhe. Außerdem weiß man ja nicht, ob das bausatzungsmäßig da an der Stelle überhaupt erlaubt wäre, höher zu bauen. Das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Da müßte erstmal der bürokratische Wasserkopf in Aktion treten und was ändern. Womit wir wieder mal beim Thema wären….😉

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TJDettweiler  28.08.2023, 17:25
@Dorfrocker

Na, an dem liegt es denke ich mal nicht. Klar braucht ein höheres Haus mehr Platz als ein niedrigeres Haus. Man bekommt in einem hohen Haus das man auf einer Fläche von zb 4 oder 6 kleinere Häusser stehen viel mehr Mieter unter.

Nichts desto trotz ist das größte Gebäude das gerade in meiner Stadt beispielsweise gebaut wird ein Anbau der Sparkasse und das wird riesig.

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Dorfrocker  28.08.2023, 18:36
@TJDettweiler

Trotzdem sind die technischen Vorgaben andere. Ob ich zum Beispiel einen Lift einbauen muß oder nicht, macht eine Menge Geld Unterschied. Und Anbau und Neubau sind auch zwei verschiedene Paar Schuhe…. Bei einem Anbau zählt nämlich das Baujahr des schon stehenden Gebäudeteils. Bei einem Neubau eben das Jahr der Errichtung. Und damit auch unterschiedliche Rechtsmaßstäbe. Beispiel: wir haben an ein Haus aus den 1930ern angebaut. Deswegen mußten wir z.B. kein beleuchtetes Hausnummerschild anbringen. Nachbar hat neu gebaut (Ende der 90er) und der mußte das. Und hat zwei Jahre vor uns gebaut…… Und nur weil es bei uns ein Anbau und bei ihm ein Neubau war, gelten da unterschiedliche Baugesetze. Das deutsche Baurecht ist fast genauso kompliziert und verworren wie das „normale“ Recht. Eben deutsche Bürokratie. Furchtbar……

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TJDettweiler  28.08.2023, 18:57
@Dorfrocker

Kein Lift in einem mehrstöckigen Mietshaus ist sowieso ein Unding. Vor allem in einem Neubau.

Es exkludiert Rollstuhlfahrer oder allgemein Gehbehinderte als Mieter von vornherein.

Leider gilt die Verordnung zum barrierefreien Bauen also die Verpflichtung in jedem Neubau mit mehr als 4 Wohnungen eine barrierefrei zugängliche Wohnung zu haben nicht bundesweit.

Die Verordnung des beleuchtetes Hausnummernschildes gibt es zb bei uns nicht. Weil diese Verordnung nicht einheitlich geregelt ist, sondern jede Stadt seine eigenen Bestimmungen macht.

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Dorfrocker  28.08.2023, 19:24
@TJDettweiler

Zum ersten Punkt: so ist es. Und deswegen einer der Gründe, warum Neubauten eben nur fünf bzw. sechs Stockwerke haben….. Was die beleuchtete Hausnummer angeht: diese Regelungen treffen nicht die Städte, sondern die Länder. In ihren Baugesetzen.

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TJDettweiler  28.08.2023, 19:31
@Dorfrocker

Entschuldige aber Punkt 1 macht für mich wenig Sinn. Weil eine ältere Person oder Rollstuhlfahrer oder anderer gehbehinderter Mensch ist genau deshalb, weil kein Lift in einem 6 Stöckigen Haus vorhanden ist, gezwungen in ein entsprechendes Wohnheim zu ziehen und muss auf ein eigenständiges Leben verzichten, weil Wohnungen für sie unerreichbar sind. Weil Treppen und Stufen nur für Leute die einwandfrei Laufen können überwindbar sind.

In Neubauten von öffentlichen Gebäuden ist eine Pflicht dass sie von oben bis unten Barrierefrei sein müssen zb gegeben.

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Dorfrocker  28.08.2023, 19:33
@TJDettweiler

Hat ja auch keiner gesagt, daß es Sinn macht. Es würde ja auch oft reichen, breitere Treppen zu bauen. Dann käme auch ein Treppenlift in Frage. Nur muß dazu der Treppenlauf mindestens ein Meter breit sein. Tja, alles ne Geldfrage……

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TJDettweiler  28.08.2023, 19:35
@Dorfrocker

Wie gesagt, bei öffentlichen Neubauten gibt es die Barrierefreiheitpflicht. Dann ist sie bei Mehrfamilienhäusern auch umsetzbar.

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Dorfrocker  28.08.2023, 19:36
@TJDettweiler

Ist sie in den meisten Fällen. Nochmal:ist eine Geldfrage! Und wenn man es nicht machen muß…….

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TJDettweiler  28.08.2023, 19:37
@Dorfrocker

Ist eben nur vereinzelt so geregelt, wie bei dir die Regel dass die Hausnummen angeleuchtet werden müssen

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TJDettweiler  28.08.2023, 22:59
@Dorfrocker

Landesbauordnung bezieht sich allein auf das jeweilige Bundesland. Also was Hamburg in seiner Landesbauordnung hat gilt für die restlichen 15 Bundesländer noch lange nicht

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Dorfrocker  29.08.2023, 15:19
@TJDettweiler

Das brauchst Du mir nicht erzählen-ich komme aus dem Bereich. Siehe mein Profil. Deswegen weiß ich das besser als Du. Und genau das sage ich ja die ganze Zeit-lies Dir mal in Ruhe die ganzen Kommentare durch. Nichts anderes habe ich immer gesagt. Ergo ist Dein Spruch total überflüssig. Und Schlußendlich ist und bleibt das Bauen (ob hoch oder niedrig) immer eine Kosten-Nutzen-Frage.

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TJDettweiler  29.08.2023, 15:21
@Dorfrocker

Bitte was? Verzieh dich einfach aus dem Kommentarbereich meiner Antwort wenn du mich hier nur blöd anmachen willst.

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Dorfrocker  29.08.2023, 15:25
@TJDettweiler

Ich zeige Dir lediglich Unlänglichkeiten auf. Denn meine Aussagen zu wiederholen, zeugt nicht gerade von allzu viel Intelligenz. Und Dein jetziges Verhalten kommt so richtig kindergartenmäßig herüber….. Ist das Dein Niveau?! Oder kannst Du auch erwachsen? Wie gesagt, es ist eine Geldfrage, das Ganze. Und wenn man nicht mehr Geld ausgeben muß, macht man es nicht ( um mal bei der Sache zu bleiben).

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TJDettweiler  29.08.2023, 15:38
@Dorfrocker

Unlänglichkeiten, in dem du mir erzählen möchtest dass du es jede Landesbauverodnung Deutschlands kennst und dann erzählst du mir tatsächlich etwas von Intelligenz aber benutzt Wörter wie Unlänglichkeiten.

Komm belästige mich bitte nicht weiter.

Wenn du Ahnung hättest, wüsstest du dass es wesentlich günstiger ist einen Aufzug einzubauen als ein Treppenhaus egal wie hoch ein Haus ist.

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Dorfrocker  29.08.2023, 18:55
@TJDettweiler

Wo bitte habe ich gesagt, daß ich jede Landesbauordnung kenne?! Merkst Du was?! Du erzählst Blödsinn. Zeig mir dienStelle, wo ich genau das gesagt haben soll. Upps……. Also, dieser Punkt war eine Unterstellung Deinerseits. Und wer mit sowas arbeitet, hat nicht viel drauf. Und damit trifft das Wort unzulänglich tatsächlich auf Dich zu.

Und daß ein Aufzug günstiger ist als einTreppenhaus, ist absoluter Quatsch. Schon allein die jährliche Wartung und der TÜV kostet ein halbes Vermögen. Und ein Treppenhaus muß immer sein! Schon allein , wenn der Strom ausfällt . Oder ein Notfall Eintritt. Oder meinst Du, die Feuerwehr fährt zum Einsatz mit dem Lift?! Denk doch mal logisch! Und die Logik sagt eben, wenn ein Lift billiger wäre, würden die Bauherren ja wohl die billigere Variante nehmen. Womit wir wieder beim Thema wären. Es ist immer eine Geldfrage! Abgesehen davon, daß ein Treppenhaus sein muß. Weißt Du, was ein Fluchtweg ist?! So, jetzt Du nochmal…..

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TJDettweiler  29.08.2023, 19:24
@Dorfrocker
Wo bitte habe ich gesagt, daß ich jede Landesbauordnung kenne?!

Du willst wirklich diese Diskussion? Also gut, hier bitte schön der Verlauf:

TJDettweilervor 1 Tag
@Dorfrocker
Kein Lift in einem mehrstöckigen Mietshaus ist sowieso ein Unding. Vor allem in einem Neubau.
Es exkludiert Rollstuhlfahrer oder allgemein Gehbehinderte als Mieter von vornherein.
Dorfrockervor 23 Stunden
@TJDettweiler
Zum ersten Punkt: so ist es. Und deswegen einer der Gründe, warum Neubauten eben nur fünf bzw. sechs Stockwerke haben….. 

na, klingelt da etwas? Es ergibt keinen Sinn und nochmal, wenn diese Verordnung für dich in allen Bundesländern so gilt, wie du es hier darstellst, weil es bedeutet dass in niedrigen Häusern mit 6 Stockwerken kein Gehbehinderter Mensch leben kann, dann ist ganz klar deine Aussage, dass diese Verordnung von der du hier sprichst in jedem Bundesland gilt und dem ist nicht so, allerdings stellst du es so da.

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Dorfrocker  29.08.2023, 23:06
@TJDettweiler

Hättest Du wohl gern…. Verdrehe nicht dennSinn der Worte. Und außerdem lass diese Unterstellungen! Wo genau habe ich geschrieben, daß ich alle Bauordnungen kenne?! Was bitte verstehst Du an dieser Frage nicht?!
Und wenn Du zählen könntest, hättest Du mitbekommen, daß sich mein „so ist es“ auf Deine Aussage betreffs Lift im mehrstöckigen Mietshaus bezog. Habe Dir da also zugestimmt. Na, klingelt jetzt was?! Deine Kommentare ergeben keinen Sinn, denn mit Unterstellungen und/oder Verdrehungen macht man sich nur lächerlich. So, und nun bitte den Beweis Deiner Behauptung, was die angebliche Kenntnis aller Bauordnungen betrifft. Und bitte wortwörtlich, und nicht verdreht oder unterstellt. Naja, deutsch sollte man schon können und verstehen, wenn man solche Sachen anfängt…….

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TJDettweiler  29.08.2023, 23:28
@Dorfrocker

Erzähl keinen Mist, du erzählst mir hier dass man in 6 stöckigen Mietshäusern keine Fahrstühle einbauen müsse. Aber gleichzeitig musst du nicht alle Bauodnungen der Bundesrepublik kennen um zu wissen dass man in 6 Stöckicken Mietshäusern keinen Lift einbauen müsse.

Ist doch schizophren deine Argumentation.

Ist eben mit über 50 schwer zuzugeben dass du nur von der Bauordnung sprechen kannst die dort gilt wo du lebst.

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"Wenn man Sumpf trockenlegen will, darf man die Frösche nicht fragen".

Ein Mietpreisstopp allein springt jedoch zu kurz.
Wenn dann der ganze Schluck aus der Pulle, eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus begleitend, innerhalb des gemeinnützigen Wohnungsbaus.