Sollte der Junge Mann 27 Jahre dafür hinter Gittern?

Das Ergebnis basiert auf 26 Abstimmungen

ja 88%
nein 12%

13 Antworten

27 Jahre beziehen sich offensichtlich nicht auf deutsches Recht. Aber nach deutschem Strafrecht könnte das hier durchaus auf einen Totschlag hinauslaufen, damit wären wir auch bei bis zu 15 Jahren Haft.

Soweit der Sachverhalt hier geschildert wurde, ist die Tat jedenfalls hinsichtlich des Eintretens auf dem Kopf weder gerechtfertigt, noch entschuldigt. Eine mindestens bedingte Tötungsabsicht dürfte hier ebenfalls anzunehmen sein.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
ja

Ja sollte er und das mit der maximal möglichen Strafe. Spätestens wenn der andere am Boden liegt ist Schluss mit Notwehr

27 Jahre ist vllt. etwas viel! Aber ich bin kein Jurist.

Scheint ein Fall von Notwehr, bzw. Nothilfe Exzess zu sein. Mit Pech war es nur ein 'Missverständnis' und das Mädchen hat 'übertrieben'.

Ein Grund mehr, es selbst nicht zu 'übertreiben'.

Felix2344288 
Fragesteller
 14.10.2023, 01:01

27 Jahre ist er xD

0
Spikeman197  14.10.2023, 01:11
@Felix2344288

Wie man sieht, finden das auch andere etwas 'undeutlich' formuliert!

....junger Mann (27)...wäre da wohl besser!

2
nein

Ein Gewalttäter bekam die Quittung für sein Handeln. Dafür sollte man den Überbringer nicht bestrafen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
ja

Das geht weit über Nothilfe hinaus und die Tritte auf den Kopf haben den Mann getötet!