Sollte bei kriminellen Delikten immer erwähnt werden, ob es sich beim Täter um einen Rechtsextremen handelt?

11 Antworten

Nein, wird ja auch bei Linksextremen(Ja!-Die gibt es auch!) nicht gemacht.

Hört mir auf mit diesem "K(r)ampf gegen Rechts"...

Woher ich das weiß:Hobby – Interessiere mich für Politik, die Deutschland gut tut
Sollte bei kriminellen Delikten immer erwähnt werden, ob es sich beim Täter um einen Rechtsextremen handelt?

Warum nur speziell diese eine Sache?

Wenn, dann müsste immer und bei allen Delikten die Motivation des Täters genannt werden, genauso wie seine Herkunft, sein Umfeld damit man weiss "woher es kommt" (was die Motivation dahinter ist), welche "Gruppe" da prozentual den meisten "Ärger" in der Gesellschaft verursacht etc. dann hätte man ein Gesamtbild und könnte die einzelne Tat dementsprechend einordnen und werten.

Wenn, dann alles und bei allen, damit man ein Bild von der gesamten Situation in DE bekommt, nicht nur selektiv eine bestimmte einzelne Sache. Das hätte nur einen Zweck: Als "Propagandamaterial" herzuhalten gegen eine bestimmte Richtung die einem persönlich nicht gefällt.

Wenn es eine rechextrem motivierte Straftat war ja. Natürlich auch wenn es eine linksextrem motivierte Straftat war.

Wenn es für die Tat relevant ist, dann ja. Geht ja dann um das Motiv.

Wenn eine kriminelle Tat einen extremistischen Hintergrund hat und das im Bezug zur Tat steht, ja. Also z.B. wenn ein Rechtsextremer ein Asylantenheim anzündet oder ein Linksextremer die Fensterscheiben eines Parteibüros der AfD einschlägt.

Aber nicht wenn er oder sie aus finanziellen Gründen einen Supermarkt überfallen hat, dann nicht.