Soll ich mich an die Verbraucherzentrale wenden wegen einer Corona-Rabattaktion von Fahrschule?
Hallo, ich habe zwei Fragen zu meinem Vertrag mit der Fahrschule (stehen am Ende). Auf meine Fragen und Anforderungen erhalte ich vonseiten der Fahrschule nur ausweichende Rückmeldungen und dadruch ist mir schon viel Zeit verlorengegangen.
Im Juni letzten Jahres habe ich mich bei einer Fahrschule angemeldet. Zu dieser Zeit hat sie mit einer Rabatt-Aktion geworben, unter anderem damit, dass der Grundbetrag fast vollkommen entfällt, und mit einem Jahr kostenloser ADAC-Mitgliedschaft. Im Sternchentext steht noch angemerkt: „Der Rabatt wird nur gewährt, wenn die Führerscheinausbildung bei (der Fahrschule) innerhalb von 12 Monaten erfolgreich beendet wird. Nachberechnung vorbehalten.“ Den Vertrag kann ich online auf meiner Profilseite einsehen. Nun sind die 12 Monate vorbei. Jetzt habe ich einige Konflikte mit der Fahrschule und fühle mich ungerecht behandelt.
Ich habe Anfang Dezember den theoretischen Teil abgeschlossen. Kurz vor dem Lockdown am 16.12.2020 habe ich eine 90 min. Fahrstunde bei einem neuen Fahrlehrer genommen. Mein erster ist leider gegangen. Es hat als eine reine Kennlernstunde für knapp 110 Euro geendet, bei der ich nichts neues dazugelernt habe. Nach dem Ende des Lockdowns am 8.3.2021 habe ich abgewartet, bis die Ostertage vorbei sind. Der zweite Fahrlehrer hat die Fahrschule mittlerweile ebenfalls verlassen und ich wollte sichergehen, dass ich mit dem nächsten in einem Stück alles schaffe. Am 5.5.2021 habe ich nach einem neuen Fahrlehrer gefragt. Die Fahrschule konnte meiner Nachfrage wegen akuten Fahrlehremangels nicht nachkommen. Sie hat mir aber eine dreimonatige Verlängerung der Rabattaktion vorgeschlagen (wegen des Lockdowns von 16.12.2020 bis 8.3.2021), falls ich in diesem Zeitraum den Führerschein schaffe. Auf meine Frage, ob die Wartezeit auf den neuen Fahrlehrer zu den drei Monaten dazugerechnet werden kann, hat sie bislang nur ausweichende Antwort gegeben, obwohl ich mehrmals hartnäckig danach gefragt habe. Dazu muss ich erwähnen, dass ich nur mit der von der Fahrschule den Schülern zur Verfügung gestellten Kontaktperson per Messanger App geschrieben habe. Die Filialien sind geschlossen. Am 7.6. habe ich zum ersten mal wieder Fahrstunde nehmen können, einen ganzen Monat nach meiner Anfrage. Die Fahrstunden haben sich, ohne dass ich darüber informiert worden bin, um 10 Euro erhöht. Mir wurde 185 Euro am Jahrestag abgezogen. Als Grund wird genannt: „Grundbetrag – Neuerteilung einer Klasse (§ 15 FeV)“. Der Fahrlehrer fährt in den nächsten drei Monaten für einen Monat in den Urlaub. Auf meine Frage, ob dieser Monat nicht auf die 3 Monate dazugerechnet werden kann, folgen nur ausweichende Antworten.
Hier kommen nun die Fragen: Ist meine Anforderung, auf die drei Monate Verlängerung der Rabattaktion die zwei zusätzlichen Monate dazuzurechnen, gerechtfertigt? Könnte ich auf Hilfe von Verbraucherzentrale hoffen?
Beste Grüße
Piccolino
2 Antworten
1. Vergiss die Messanger App.
2. Schreibe einen Brief mit einer detaillierten Auflistung der Vorkommnisse.
3. Stelle diesen deine Forderungen entgegen.
4. Setze eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme durch die Fahrschule. 14 Tage müssten ausreichend sein.
Wenn deine Forderungen nachvollziehbar sind und die Fahrschule sich nicht über den Vertrag oder sich darauf bezogene AGB geschützt hat, scheinst du gute Chancen zu haben. Immerhin trägt die Fahrschule das unternehmerische Risiko und nicht du. Du hättest wegen nichterbrachter Leistung (keine Möglichkeit, Fahrstunden zu nehmen) den Vertrag auch außerordentlich kündigen können. Und ja, auch der Verbraucherschutz kann dir eine gute Hilfe sein.
Hallo Piccolinoo, nicht (!) Mail. Ein ganz seriöser, ganz formeller Brief.
Was steht denn in dem Vertrag über diesen Rabatt? Wann er genau verfällt und unter welchen Bedingungen er verfällt? Steht da zum Beispiel, dass er verfällt, wenn die Fahrschule die angebotenen Leistungen nicht erbringen kann? Oder nur, wenn der Fahrschüler einfach das Ziel nicht erreicht, weil er mehr Fahrstunden braucht als mindestens erforderlich? Was steht in den AGB? Gibt es im Vertrag einen Verweis auf die AGBs?
Die sollten dich ein bisschen ernster nehmen. Wenn das Recht zweifelsfrei auf deiner Seite ist, könntest du vom Vertrag zurücktreten und, sollte dein Führerschein woanders mehr kosten, könntest Schadensersatz von der Fahrschule bis zu der Höhe des Rabattes fordern. Um das aber beurteilen zu können müssen alle Vertragsbestandteile inkl. AGB berücksichtigt werden.
Danke Anita. Mir ist aufgefallen, dass ich von der Fahrschule noch keinen Vertrag geschickt bekommen habe. Es lief alles online. Auf meiner Profilseite kann ich die Rabatt-Bedingungen in Stichpunkten lesen, aber das ersetzt keinen schriftlichen Vertrag. Da habe ich wirklich gepennt. Ich habe ihn jetzt beantragt. Wenn sich was tut, werde ich wieder melden. Vielen Dank für Deine Tipps.
Das ist nicht so gut.
Der Dienstleistungsvertrag kann formfrei geschlossen werden, bedarf also keiner Schriftform.
Mehr Infos hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/dienstleistungsvertrag
Aber vielleicht hast du ja Glück und sie schicken dir den Vertrag. Ansonsten hast du nicht mehr als das, was auf deiner Profilseite steht.
Hallo Anita, danke für die aufschlussreiche Antwort. Ich habe der Fahrschule eine Mail geschrieben, so wie du mir empfohlen hast. Leider gibt es niemanden außer dieser Messenger App Frau. Die E-Mail wurde ebenfalls von ihr beantwortet. Ich finde es hinterhältig von der Fahrschule, einen Monat vor dem Ablauf des Vertrags Hoffnung zu machen und dann einen Fahrlehrer zuzuweisen, der von Anfang an nicht die Kapazität dazu hat, innerhalb von 3 Monaten mich zum Führerschein zu bringen.