Wenn du eine Gewinnerzielungsabsicht hast und es auf Dauer angelegt ist, ist es ein Gewerbe.

Du meldest das Gewerbe dem Finanzamt. Solange du eine gewisses Einkommens nicht übersteigst, kannst du es als Kleinunternehmer steuerfrei betreiben.

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Soll ich mich an die Verbraucherzentrale wenden wegen einer Corona-Rabattaktion von Fahrschule?

Hallo, ich habe zwei Fragen zu meinem Vertrag mit der Fahrschule (stehen am Ende). Auf meine Fragen und Anforderungen erhalte ich vonseiten der Fahrschule nur ausweichende Rückmeldungen und dadruch ist mir schon viel Zeit verlorengegangen.

Im Juni letzten Jahres habe ich mich bei einer Fahrschule angemeldet. Zu dieser Zeit hat sie mit einer Rabatt-Aktion geworben, unter anderem damit, dass der Grundbetrag fast vollkommen entfällt, und mit einem Jahr kostenloser ADAC-Mitgliedschaft. Im Sternchentext steht noch angemerkt: „Der Rabatt wird nur gewährt, wenn die Führerscheinausbildung bei (der Fahrschule) innerhalb von 12 Monaten erfolgreich beendet wird. Nachberechnung vorbehalten.“ Den Vertrag kann ich online auf meiner Profilseite einsehen. Nun sind die 12 Monate vorbei. Jetzt habe ich einige Konflikte mit der Fahrschule und fühle mich ungerecht behandelt.

Ich habe Anfang Dezember den theoretischen Teil abgeschlossen. Kurz vor dem Lockdown am 16.12.2020 habe ich eine 90 min. Fahrstunde bei einem neuen Fahrlehrer genommen. Mein erster ist leider gegangen. Es hat als eine reine Kennlernstunde für knapp 110 Euro geendet, bei der ich nichts neues dazugelernt habe. Nach dem Ende des Lockdowns am 8.3.2021 habe ich abgewartet, bis die Ostertage vorbei sind. Der zweite Fahrlehrer hat die Fahrschule mittlerweile ebenfalls verlassen und ich wollte sichergehen, dass ich mit dem nächsten in einem Stück alles schaffe. Am 5.5.2021 habe ich nach einem neuen Fahrlehrer gefragt. Die Fahrschule konnte meiner Nachfrage wegen akuten Fahrlehremangels nicht nachkommen. Sie hat mir aber eine dreimonatige Verlängerung der Rabattaktion vorgeschlagen (wegen des Lockdowns von 16.12.2020 bis 8.3.2021), falls ich in diesem Zeitraum den Führerschein schaffe. Auf meine Frage, ob die Wartezeit auf den neuen Fahrlehrer zu den drei Monaten dazugerechnet werden kann, hat sie bislang nur ausweichende Antwort gegeben, obwohl ich mehrmals hartnäckig danach gefragt habe. Dazu muss ich erwähnen, dass ich nur mit der von der Fahrschule den Schülern zur Verfügung gestellten Kontaktperson per Messanger App geschrieben habe. Die Filialien sind geschlossen. Am 7.6. habe ich zum ersten mal wieder Fahrstunde nehmen können, einen ganzen Monat nach meiner Anfrage. Die Fahrstunden haben sich, ohne dass ich darüber informiert worden bin, um 10 Euro erhöht. Mir wurde 185 Euro am Jahrestag abgezogen. Als Grund wird genannt: „Grundbetrag – Neuerteilung einer Klasse (§ 15 FeV)“. Der Fahrlehrer fährt in den nächsten drei Monaten für einen Monat in den Urlaub. Auf meine Frage, ob dieser Monat nicht auf die 3 Monate dazugerechnet werden kann, folgen nur ausweichende Antworten.

Hier kommen nun die Fragen: Ist meine Anforderung, auf die drei Monate Verlängerung der Rabattaktion die zwei zusätzlichen Monate dazuzurechnen, gerechtfertigt? Könnte ich auf Hilfe von Verbraucherzentrale hoffen?

Beste Grüße

Piccolino

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1. Vergiss die Messanger App.

2. Schreibe einen Brief mit einer detaillierten Auflistung der Vorkommnisse.

3. Stelle diesen deine Forderungen entgegen.

4. Setze eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme durch die Fahrschule. 14 Tage müssten ausreichend sein.

Wenn deine Forderungen nachvollziehbar sind und die Fahrschule sich nicht über den Vertrag oder sich darauf bezogene AGB geschützt hat, scheinst du gute Chancen zu haben. Immerhin trägt die Fahrschule das unternehmerische Risiko und nicht du. Du hättest wegen nichterbrachter Leistung (keine Möglichkeit, Fahrstunden zu nehmen) den Vertrag auch außerordentlich kündigen können. Und ja, auch der Verbraucherschutz kann dir eine gute Hilfe sein.

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Hallo Hanna,

deine Idee, einen sozialen Beruf zu erlernen, ist eine tolle Idee. Von "ungeeignet sein" kann keine Rede sein.

Du bist 15 Jahre jung. Glaube mir, in dem Alter ist niemand - so "reif" und "erwachsen" er auch wirkt, bereits erwachsen, und wahrscheinlich auch noch nicht selbstbewusst. Denn "Selbstbewusstsein" kommt von "sich-seiner-selbst-bewusst-sein". In der Pupertät spielen die Hormone verrückt, der Körper entwickelt sich noch usw. Man ist einfach noch nicht "fertig". Wie soll sich da überhaupt irgend jemand seines Selbst bewusst sein?! Du solltest nicht bereits jetzt die Flinte ins Korn werfen - bzw. die Hoffnung aufgeben.

Es wird besser. Immer besser. Deine Unsicherheiten werden weniger werden. Das tägliche Leben - und so gut wie jeder Beruf - erfordert Kontakt mit anderen Menschen.

Wenn du mit Kindern gut zurecht kommst, wirst du es auch mit deren Eltern leicht haben.

Nutze einfach das nächste Schulpraktikum, um in diesen Beruf hineinzuschnuppern. Du wirst sehen: Es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird :)

Liebe Grüße, Anita

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Hallo Draufgänger,

drei Möglichkeiten:

  1. Du bist mit der Ferse nicht richtig hinten drin, während du die Schuhe zuschnürst
  2. Du schnürst grundsätzlich nicht richtig, und dadurch ist zu viel Luft und es reibt
  3. Du hast schlechte Socken an. Das wäre - insbesondere für Sport - in jedem Fall eine gute Investition. Schau mal in gut sortierten Sportgeschäften nach dicht frottierten Sportsocken.. (Dürften je Paar ca. 15 Euro kosten).

Liebe Grüße Anita

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Hallo Sparrow,

nicht nur die Hausrechtsinhaber - also deine Eltern - dürfen ein Hausverbot erteilen.

"Berechtigter i.S.d.§123 [StGB - Hausfriedensbruch] ist nicht nur der Inhaber desHausrechts selbst, sondern auch seine Familienangehörige (...). Dies umfasst dann auch die minderjährigen Kinder - sofern sie den Sinn des Hausrechts begreifen und dem Willen des Inhabers nicht zuwiderhandeln."

Quelle: http://www.strafrecht-online.org/index.php?dl_init=1&id=3785

Grundvoraussetzung ist also, dass deine Eltern als Hausrechtsinhaber ebenfalls nicht möchten, dass dein Bruder während ihrer Abwesenheit sein Elternhaus nicht betritt.

Andernfalls: Solange er keinen Wohnsitz dort gemeldet hat, kannst du ihn jederzeit rausschmeißen oder entfernen lassen, wenn er sich daneben benimmt in dem Maße, a) dass er dich bedroht oder b) auch deine Eltern sein Verhalten nicht dulden würden und ihn vor die Türe setzen würden.

Liebe Grüße Anita

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Hallo Erdbeergold,

die Zahlen sind die Farbnummern. Da du dir allerdings unter Farbe 465, 500 oder 940 nichts vorstellen kannst, bekommen die Nummern - letzten Endes nur für den Verbraucher - zusätzlich noch einen Namen. Auch der Händler bestellt nach einer Artikelnummer und Farbnummer, nicht nach Farbbezeichnung.

Von einem kann man im Allgemeinen ausgehen: Je näher die Nummern zusammen liegen, desto ähnlicher sind sich die Farben.

LG Anita

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Hallo Gubbins,

folgendes habe ich für dich gefunden:

"Geht man von einem Kostenvoranschlag aus, so ist deren Überschreitung grundsätzlich zulässig. Handelt es sich jedoch um eine wesentliche Überschreitung, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher hierüber rechtzeitig zu informieren. Der Verbraucher hat dann die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen (§ 650 BGB) und muss nur die bis dahin ergrachte Werklohnleistung bezahlen (§ 645 BGB). Hält der Verbraucher jedoch an dem Werkvertrag fest, muss er die Kosten der Überschreitung voll bezahlen.

Wann eine “wesentliche” Überschreitung vorliegt, ist nicht ausdrücklich normiert. In der Regel wird man davon ausgehen können, dass eine Überschreitung, die sich im Rahmen von 15-20 % bewegt, keine wesentliche Überschreitung darstellt und damit nicht zu beanstanden ist (Palandt/ Sprau, BGB, 65. Aufl., § 650 Rn. 2; Soergel/Teichmann, § 650 Rn. 12). Diese Zahlen dürfen jedoch nicht als starre Grenzen gesehen werden – es kommt (wie so oft) auf die Umstände des Einzelfalles an.

Erfahrungen in der Praxis zeigen, dass der Verbraucher häufig erst mit Schlussrechnung die Überschreitung des Kostenvoranschlags zur Kenntnis bekommt. Dann aber ist es in der Regel für eine Kündigung zu spät, da die Arbeiten bereits beendet sind. An sich muss der Verbraucher dann den in der Rechnung genannten Werklohn bezahlen. Haben die Parteien keinen bestimmten Werklohn vereinbart, kann der Unternehmer insoweit den üblichen Werklohn verlangen, § 632 Abs. 2 BGB. Daran ändert auch das Vorliegen eines Kostenvoranschlags nichts."*

Insofern würde ich erstmal nichts zahlen, sondern mich an den Verbraucherschutz wenden.

Liebe Grüße - und nicht unterkriegen lassen!

Anita


*Quelle: http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/05/22/welche-folgen-hat-die-uberschreitung-eines-kostenvoranschlags/

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Hallo Hanna,

das aller-aller wichtigste, das du brauchst, um eine gute Erzieherin zu sein, ist "soziale Kompetenz". In erster Linie arbeitest du ja mit Kindern zusammen. Diese können eher noch nicht so gut ihre Wünsche ausdrücken oder sich "zivilisiert" verhalten (das trifft übrigens leider auf manche Erwachsene auch zu): Sie können laut sein, sich streiten, weinen, schreien, raufen, wütend sein, ungeduldig sein, auf andere neidisch sein, ständig irgend etwas haben oder tun wollen, einfach gemein sein. Und sie wollen immer beschäftigt werden.

Du stehst in dem ganzen Chaos als Erzieherin mittendrin, musst Ruhe bewahren und den ganzen Laden irgendwie managen, so dass es jedem irgendwie gut geht und er zufrieden ist.

Du bist ja aber nicht nur der Aufpasser - also der "Teamleiter" -, sondern in erster Linie auch Spielgefährte, Animateur, Motivator. Daher solltest du Spaß haben am Spielen und Basteln, Hilfestellung geben können, Einfallsreichtum haben und kreativ sein, neue "Projekte" ins Leben rufen, dass alle Kinder etwas zu tun haben, eine Aufgabe haben. Auch Kindern vorzulesen könnte zum Beispiel ein Projekt sein. Ostereier bemalen, Sterne basteln. Ein Kinderfasching organisieren. Einen Sankt-Martins-Umzug begehen....

Wenn es Konflikte gibt, musst du herausfinden, was "eigentlich" das Problem ist, und es so lösen, dass sich die Situation entspannt und nicht aufheizt. Du solltest am besten überall gleichzeitig sein und bei ersten Anzeichen von Unzufriedenheit den Kindern den Wind aus den Segeln nehmen. Und ihnen helfen, Kompromisse zu finden.

Du darfst nicht ein "Lieblingskind" haben (oder ein Lieblingsspiel), sondern musst für alle gleichermaßen da sein - auch für die, die du nicht so lieb hast wie andere. Du musst geduldig sein und ein guter Freund für jedes Kind. Gut zuhören können - Situationen analysieren - entsprechend handeln. Du musst verständnisvoll sein, aber auch konsequent.

Gleichzeitig musst du Lautstärke ertragen und Dreck akzeptieren können. Schminke dir ab, während der Arbeit "schöne weiße Sachen" zu tragen, schau lieber nach Matschhosen und Klamotten, die du Notfalls sogar kochen kannst ;)

Damit nicht genug - du bist der Anspechpartner nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Eltern. Diese treten vielleicht mit einem Problem, das sie haben, an dich heran, oder möchten wissen, wie sich ihr Kind entwickelt. Auch hier ist soziale Kompetenz hilfreich.

Nun... man wird nicht "sozial kompetent" geboren. So etwas lernt man. Vieles lernt man aus persönlichen Erfahrnungen, aber man lernt noch viel mehr auch während der Ausbildung zur pädagogischen Fachkraft.Außerdem gibt es zu diesem Thema Bücher, Seminare und auch das Internet.

Für die Kreativität gibt es Hilfestellungen wie Bastelbücher, Spielebücher etc.

Ich persönliche finde den Beruf als Erzieher (insbesondere im Kindergarten) spannend und abwechslungsreich. Man kann viel Spaß haben, gleichzeitig wird man gefordert. Bestimmt wird es nicht langweilig :) Außerdem ist es toll, eine Entwicklung mitzuverfolgen, und zu wissen, dass man selbst einen bescheidenen Beitrag geleistet hat bei den ersten Schritten in einem erweiterten Lebensumfeld außerhalb der Familie.

Liebe Grüße, Anita

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Hallo MaleBieberFan,

es ist ein aktueller Trend, der einen glauben lässt, es wäre wichtig, am Wochenende - der eigentlichen Erholungszeit - Aktion haben zu müssen. Wenn du dich alleine am wohlsten fühlst, dann sei allein. Du bist ein freier Mensch. Du darfst das.

Es reicht, wenn man einen guten Job hat. Irgendwann muss man sich auch mal entspannen können. Woher - glaubst du - kommen die ganzen Burn-out-Patienten? Das sind genau die, die nie zur Ruhe kommen: Die nicht wissen, ob sie sich am Wochenende von der Arbeit oder während der Werktage vom Wochenende erholen sollen - und niemals ihre Ruhe finden.

Es ist alles absolut vollkommen okay, wenn du dich einfach zuhause verkriechst und nichts unternimmst und niemanden einlädst, und niemanden triffst. Tu, was dir gefällt! Dann tust du genau das Richtige :)

Liebe Grüße, Anita

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