Soll ich eine Frau, die mich zu Unrecht angezeigt hat, bestrafen?

7 Antworten

Wenn es tatsächlich so ist wie Du schreibst wäre das Verhaltens der anderen Person eine Straftat nach 145dStGB, Vortäuschen einer Straftat.

Soweit ich weiss, kann man, wenn man zu Unrecht eine Anzeige bekam, eine Gegenanzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede machen. Eventuell kann man mit einem Anwalt seine entstandenen Unkosten (Umtriebsentschädigung, Seelische Belastung) wegen Falschanzeige einholen lassen (notfalls als Betreibung).

Je nach Tragweite der Falschanzeige sollte man tätig werden, auch um der Person ein Gefühl für die Realität zu vermitteln.

Von naheliegenden Selbstjustizgedanken würde ich Abstand nehmen, sonst hast Du am Ende mehr verloren als gewonnen ...

Nein, einfach ignorieren und Abstand halten, wenn die Anzeige wirklich vollkommen ungerechtfertigt war…Oder willst du ihr dieses Mal eine Gelegenheit geben, dich erneut und berechtigterweise anzuzeigen?

Du darfst überhaupt niemanden bestrafen.

Aber dir steht der Rechtsweg offen.

Die ganze Frage liest sich äußerst merkwürdig. Ob sie dich zu Recht oder Unrecht angezeigt hat, enzieht sich hier jedermans Kenntnis, da Du keinerlei Details zu diesem Vorfall geschildert hast. Was wird Dir vorgeworfen? Kennst Du diese Frau? Ist es deine eigene? Und was zur Hölle meinst Du mit "bestrafen"? Klingt ganz danach, als würdest Du diese Frau dafür schlagen wollen, weil sie es gewagt hat, dich anzuzeigen. Wenn jedoch ein so großes Gewaltpotential in Dir schlummert, ist die Anzeige vielleicht doch nicht so weit hergeholt?!