Sitzung bei Psychologin verpasst, muss ich trotz Attest und Anruf die 80€ zahlen?

3 Antworten

Ergänzung:
Hier ist übrigens die rechtliche Grundlage für diese Rechnung; der sog. 'Dienstberechtigte' bist in diesem Falle du:

§ 615 BGB - Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu

sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er

infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch

anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben

böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den

Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.

Tamtamy  08.09.2017, 15:53

Einige Zeit später:
Ein 'Danke' für meine Bemühungen nehme ich immer noch gerne entgegen. (:-)

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Ja, sofern die Stunde zu spät abgesagt und nicht anders vergeben werden konnte. Die Gründe sind egal, da ein Verzug (§615 BGB) vorliegt.

Ein Psychotherapeut, der einen Termin für dich reserviert (Bestellsystem), ist dann auch darauf angewiesen, dass dieser Termin stattfindet. Es ist eben was anderes, wenn dies bei einem Termin einer sonst offenen Sprechstunde (wie beim Hausarzt zB) passiert, da hier der Termin in der Regel anderweitig aus dem Wartezimmer heraus vergeben werden kann. 

Das ist für dich ebenso tragisch, wie bei einem gekauften Theater- oder Konzertticket, einer Flugreise usw. Wenn du da am Tag des Konzerts, der Reise usw. Durchfall bekommst, hilft dir das ja auch nicht, auch nicht mit Attest - sofern du keine Rücktrittsversicherung hast, zahlst du, obwohl du die gebuchte Leistung nicht in Anspruch genommen hast bzw. in Anspruch nehmen kannst.

Wenn die Bedingungen vorab bekannt waren (und sich die Rechnung in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen befindet), dann ist der Betrag zu zahlen.
Die Zeit war eingeplant für den Termin und ist in aller Regel auch nicht kurzfristig durch jemand anderen zu besetzen. Nur für den Fall, dass der Termin anderweitig durch einen Patienten oder Therapieinteressierten genutzt wurde, würde die Bezahlung durch dich entfallen.