Sitzung bei Psychologin verpasst, muss ich trotz Attest und Anruf die 80€ zahlen?
Hallo, ich habe vor kurzem einen Termin bei meiner Psychologin aufgrund von Magen-Darm Beschwerden nicht wahrnehmen können. Allerdings habe ich noch am selben Tag den Arzt aufgesucht und ein Attest bei meiner Psychologin in den Briefkasten eingeworfen, wie auch telefonisch abgesagt (ging allerdings niemand ans Telefon, weshalb ich auf das Band gesprochen habe). Den nächsten Tag erhielt ich einen Brief , in dem stand, ich solle 80€ innerhalb einer bestimmten Frist auf ihr Konto überweisen, da ich den Termin nicht wahrgenommen habe. Bin ich nun verpflichtet, das Geld zu bezahlen? Sie rief übrigens erneut an und besteht immernoch darauf, dass ich das Geld zahle. Sollte ich das Geld nun zahlen oder nicht?
3 Antworten
Ergänzung:
Hier ist übrigens die rechtliche Grundlage für diese Rechnung; der sog. 'Dienstberechtigte' bist in diesem Falle du:
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu
sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er
infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch
anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben
böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den
Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
Einige Zeit später:
Ein 'Danke' für meine Bemühungen nehme ich immer noch gerne entgegen. (:-)
Ja, sofern die Stunde zu spät abgesagt und nicht anders vergeben werden konnte. Die Gründe sind egal, da ein Verzug (§615 BGB) vorliegt.
Ein Psychotherapeut, der einen Termin für dich reserviert (Bestellsystem), ist dann auch darauf angewiesen, dass dieser Termin stattfindet. Es ist eben was anderes, wenn dies bei einem Termin einer sonst offenen Sprechstunde (wie beim Hausarzt zB) passiert, da hier der Termin in der Regel anderweitig aus dem Wartezimmer heraus vergeben werden kann.
Das ist für dich ebenso tragisch, wie bei einem gekauften Theater- oder Konzertticket, einer Flugreise usw. Wenn du da am Tag des Konzerts, der Reise usw. Durchfall bekommst, hilft dir das ja auch nicht, auch nicht mit Attest - sofern du keine Rücktrittsversicherung hast, zahlst du, obwohl du die gebuchte Leistung nicht in Anspruch genommen hast bzw. in Anspruch nehmen kannst.
Wenn die Bedingungen vorab bekannt waren (und sich die Rechnung in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen befindet), dann ist der Betrag zu zahlen.
Die Zeit war eingeplant für den Termin und ist in aller Regel auch nicht kurzfristig durch jemand anderen zu besetzen. Nur für den Fall, dass der Termin anderweitig durch einen Patienten oder Therapieinteressierten genutzt wurde, würde die Bezahlung durch dich entfallen.