Sind Lehrer verpflichtet pünktlich zum Unterricht zu erscheinen, wenn ja wo steht das?

8 Antworten

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Viele Meinungen, wenig Ahnung.

Der Dienst des Lehrers ist nicht gleichzusetzen mit der Unterrichtszeit (schön wär's!). Die Lehrerdienstordnung regelt (was selbstverständlich ist), welche Anforderungen an den Lehrer gestellt werden. Dass man seinen Unterricht pünktlich beginnt, gehört natürlich dazu - andererseits können dienstliche Belange da auch mal im Weg sein (Spontankonferenzen, andere Verpflichtungen, die im Moment wichtiger sind ...).

Die Aufsichtspflicht beginnt natürlich auch nicht erst um 8.00 Uhr, andererseits kann es gut sein, dass der Dienst einer Lehrkraft zu ganz anderen Zeiten beginnt ... 

botanicus  16.03.2016, 23:16

Danke für's Sternchen :-)

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Muss man alles mit "Paragraphen" regeln?

Wie jeder andere Arbeitnehmer muss natürlich auch ein Lehrer pünktlich zur Arbeit erscheinen. Im Schulbetrieb kann es natürlich einmal vorkommen, dass ein Lehrer aufgehalten wird und daher in eine Stunde zu spät kommt.

Ja, zumindest steht es in unserem Schuljahres Planer wo die verflichtungen stehen.

Ja natürlich, da beginnt auch ihre Aufsichtspflicht. 

Für deine Lehrer gilt dieselbe Schulordnung wie für dich. "Der Unterricht beginnt um 8.00."