Sind bei Verträgen wirklich alles erlaubt und darf ein Ausbilder wikrlich alles verbieten was nichts mit der Ausbildung zu tun hat?

4 Antworten

gegen Zustimmung des Azubi fir Tasche Kontrollieren ohne Polizei. Ist meine Tasche nicht geschütztes Bereich

Die Tasche ist schon dein geschützter Bereich, diese Kontrollen dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn der dringende Tatverdacht eines Diebstahls vorliegt. Ein Beispiel aus meiner Berufspraxis: Es stellte sich heraus, dass auf einer Station BTM`s verschwunden waren, somit war die Taschenkontrolle durch die Leitung gerechtfertigt, diese wurde auch dokumentiert und galt als Beweisstück bei der Polizei. Es kam dabei raus, dass eine Kollegin diesen Diebstahl begangen hatte, somit hatte der Einrichtungsträger das Recht eine sofortige Kündigung auszusprechen.

Und darf mein Ausbilder verbieten einen Fön mit sich zu führen obwohl es nicht im Vertrsg steht? 

Er darf dir nicht verbieten einen Fön rumzutragen er darf dir aber verbieten, den Fön bei der Arbeit privat zu nutzen und der Fön darf nicht deine Arbeitsleistung beeinträchtigen. Das heißt, wenn du permanent mit deinem Fön zugange bist um diesen zu platzieren oder dass du ihn ständig beobachtest, dann ist ein Verbot gerechtfertigt.

Darf Ausbilder Dinge verbieten die nicht im Vertrag stehen. z.B. bestimmte Getränke oder Kleidung?

Der Ausbilder darf verbieten, dass du z. B. alkoholhaltige Getränke konsumierst oder Substanzen konsumierst, die zu den legalen oder illegalen berauschenden Substanzen gehören. Die Einzigste Ausnahme sind Medikamente, die von deinem behandelnden Arzt verordnet wurden und zwingend notwendig sind. Hierrüber muss du eine ärztlich Bescheinigung vorlegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 39 Jahre Krankenpfleger in der Langzeitpflege
Und darf mein Ausbilder verbieten einen Fön mit sich zu führen obwohl es nicht im Vertrsg steht?
  1. Die Benutzung des Fön kann einen Diebstahl von Energie des Arbeitgebers darstellen.
  2. Es gibt Pflicht-Sicherheitsüberprüfungen für elektr. Geräte, die das Ding sicher nicht durchlaufen hat und dir der Arbeitgeber nicht bezahlen wird. Bzw. er wird nicht die Verantwortung dafür übernehmen wollen, aus der er nur rauskommt, wenn er dir verbietet es zu benutzen.

notting

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie immer im Leben: Es kommt drauf an.

Es kann durchaus Vorschriften in Richtung Kleiderordnung geben, gerade, wenn Kundenkontakt besteht. Aus versicherungs- und arbeitsschutztechnischen Gründen sind auch bestimmte Getränke - sprich alkoholhaltige - am Arbeitsplatz verboten.

Ich war aus beruflichen Gründen in einer Münzprägeanstalt im Ausland. Da wird jede Tasche durchsucht, zusätzlich wird man beim Rein- und Rausgehen gewogen und durch den Metalldetektor geschoben.

Deine Fragen lassen sich pauschal nicht beantworten.

Der Ausbilder bzw. der Ausbildungsbetrieb haben natürlich trotzdem ein Direktionsrecht dir gegenüber.