Sie weigert sich die Anzahlung fürs Tattoo zurückzuerstatten - rechtens?

3 Antworten

Eine solche Anzahlung wird als Indiz für einen Vertragsschluss gewertet und kann nicht verfallen. Sie ist demnach zurück zu erstatten, wenn der Vertrag wieder aufgehoben wird“

Das bezieht sich auf dich. Du kannst es nicht zurück erstatten. Wenn man einen Termin gemacht hat und angezahlt hat, kriegt man das Geld nicht wieder. Du hast wie es da steht mit der Anzahlung den Vertrag abgeschlossen.

MistressReina 
Fragesteller
 25.04.2023, 22:55

Wenn ich den Termin aber weiter voraus verschiebe und somit Zeit für eine neue Idee erhalte, dann müsste das doch auch gehen. Oder nicht. Dann ist die Anzahlung nicht verfallen, sondern wird nur auf einen neuen Termin verschoben.

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18Chris98  25.04.2023, 23:07
@MistressReina

Wahrscheinlich schon…. Das kommt natürlich auch immer auf den Tätowierer an und wie kulant die sind bei sowas.

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Irgendwas stimmt an deiner Geschichte nicht.

Das dein Tattoo / Coverup Wunsch nicht realisierbar ist hätte sie dir normalerweise schon vor dem Terminabschluss gesagt.

Ein Termin wird erst gemacht, wenn sich beide Seiten ungefähr einig sind über das was passieren soll.

MistressReina 
Fragesteller
 25.04.2023, 23:27

Eben. Genau das ist das Problem. Sie meinte, solange es größer ist als das bisherige (was es ist) dürfte es kein Problem sein. Sie bekam zwei Optionen von mir, kuckte drauf, sagte geht nicht. Ich solle halt ne andere Stelle nehmen oder etwas "deftigeres" finden. Ich schlug sogar vor, dass ich mir dann eben das jetzige erst weglasern lasse und dann diese Stelle neu machen lasse. Weil was anderes nicht in Frage kommt. Sie meinte nur 8 Wochen vorher wäre zu kurzfristig. Wir reden hier von einem Nackentattoo das nicht größer ist als ein 5x5cm.

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drsneak  28.04.2023, 12:58

Normalerwiese sollte man ja immer eine vernünftige Lösung finden - aber evtl. ist es ja auch das Motto: "Wie man in den Wald rein ruft, so schallt es heraus ..." - ich finde diese Geschichte auch äußerst dubios ... man klärt VOR der Vereinbarung des Termins, was man will - und dann eben auch die Anzahlung ... und nicht umgekehrt ... ?!

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ist "eigentlich heißt es ..." vertraglich vereinbart - oder habt Ihr einen Termin vereinbart und dafür eben die Anzahlung getätigt - ist es nun das Problem des Tätowierers, dass du diesen Termin nicht wahrnehmen willst ? Zudem haben die für DICH doch schon 2 Entwürfe gemacht - die nun Dir wiederrum nicht gefallen haben - ist aber auch Arbeitszeit, oder etwa nicht?

MistressReina 
Fragesteller
 25.04.2023, 23:03

Die haben gar nichts gemacht. Die Entwürfe kamen von mir. Sie sahen drauf, sagten es geht nicht und das wars. Ich solle mir halt ne andere Körperstelle aussuchen war deren Vorschlag. Das war aber von Anfang an nicht der Plan.

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drsneak  25.04.2023, 23:08
@MistressReina

ja, aber nochmals - ist das das Problem des Studios, dass du einen Termin vereinbarst, damit andere Kunden blockierst, und dann doch nicht weißt, was DU DIR stechen lassen willst - ist irgendwie doch die falsche Reihenfolge, oder ?

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MistressReina 
Fragesteller
 25.04.2023, 23:20
@drsneak

Ich wusste sehr wohl was ich will. Und sie sagte vorher, solange es das abdeckt und größer ist müsste es gehen. Dann bekam sie 2 Optionen, kuckte drauf und sagte geht nicht.

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