Sidestep - reduzierte Schuhe zurückgeben

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Möglich ist das schon - aber der Händler ist nicht verpflichtet, die Ware zurückzunehmen. Viele tun es aus Kulanz. Wenn der Händler die Ware freiwillig zurücknehmen sollte, hast Du keinen Anspruch auf Erstattung des Bargeldes. Der Händler kann die Rücknahme davon abhängig machen, daß Du einen Warengutschein akzeptierst. Viele Händler machen das jedoch nicht. Sie wünschen sich zufriedene Kunden und erstatten den Kaufpreis in bar. Aber wie gesagt: Einen Rechtsanspruch darauf hast Du nicht.

Musst du im Laden erfragen. Gesetzlich besteht keine Ruecknahmeverpflichtung bei maengelfreier Ware und selbst bei Maengeln hast du vorrangig ein Nachbesserungsanspruch. Aber vielleicht machen die das ja aus Kulanz. Obwohl, bei bereits reduzierter Ware ... probier's halt mal!

Ja ist es wenn du den Kassenbon noch hast.