Sex mit Minderjährigen - auch mit Einverständnis strafbar?
Hallo zusammen.
Ich möchte meine ernsthafte Frage kurz erläutern: Vor ein paar Tagen war ich auf einer Party. Nach einigen Stunden hatte sich eine süße 17jährige dermaßen an mich rangemacht, dass ich dachte, die würde jetzt bestimmt noch mit mir heimgehen. Weil sie aber 17 ist hab ich dann natürlich klar gemacht dass da nichts geht, weil ich 20 bin und mein polizeiliches Führungszeichnis leer bleiben soll :)
Im Nachhinein plagt mich nun die Frage ,,Was wäre gewesen wenn..." Sie war nicht total betrunken (aber auch nicht mehr ganz nüchtern) und wäre echt noch mit mir in die Kiste gesprungen. Nun meine Frage:
Hätte ich mit ihr geschlafen - mit ihrem ausdrücklichen Einverständnis - wäre das trotzdem strafbar gewesen? Wird sowas wirklich verfolgt, wenn zB ihre Eltern dann ne Anzeige gemacht hätten? Oder sagt man nur, dass Sex mit einer Minderjährigen verboten ist, ohne dass es wirklich strafrechtlich verfolgt wird. Ich frage das deshalb, weil mir schon etwas entgangen ist... und ich das nächste Mal eine 100%ige Sicherheit haben will :) Vielleicht hat jemand von euch Erfahrung damit oder kennt sich aus.
27 Antworten
Kann dir leider nix gesetzliches sagen, nur den Rat geben, lass es!!! :-D Ist nem bekannten genau so gegangen und als das Mädel sich danach in Ihn "verliebt" hatte und er es nicht erwidert war sie schneller bei der Polizei als er gucken konnte und zeigte Ihn wegen Vergewaltigung an.
Kann in jedem Alter passieren (s. Kachelmann).
Altes Sprichwort: "Unterschätze nie die Rache einer verschmähten Frau!"
Mh.. Mein Kumpel ist 22 und mit einer 17 jährigen zusammen.. Das ist, so sagt er, legal weil sie schon über 16 ist. Aber ob daran was stimmt.. (das auf dem bild bist aber nicht du oder ^^ )
ausserdem las ich mal:
A und B "dürfen", solange der Täter dabei nicht "die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Opfers ausnutzt" (Anm: Der Täter ist immer der ältere). Strafverfolgung geschieht nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse (§ 182 Abs. 3), zudem kann aus den gleichen Gründen wie bei von Strafe abgesehen werden.<
dem Mädchen könnte es schaden, wenn ja, bist du gearscht :x
Die "sexuelle Selbstbestimmung" hat man prinzipiell "ab 14". Dass die ausnahmsweise mal fehlt, muss erst mal festgestellt werden (und wenn sie den Sex unte rauch nur halbwegs normalen Umstände auch will, dann hat sie ganz offensichtlich bereits die sexuelle Selbstbestimmung).
Und selbst wenn die "sexuelle Selbstbestimmung" ausnahmesweise mal fehlen sollte, so muss das dann auch noch ausgenutzt werden. Ist heutzutage gar nicht mehr so einfach ... ;-)
dem Mädchen könnte es schaden, wenn ja, bist du gearscht
Ob dem Mädchen dass dann "geschadet" hat oder nicht, spielt da keine Rolle (s. entsprechende Urteile).
Jugenschutzgesetz: Sex mit unter 18-Jährigen kann strafbar sein Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist für Jugendliche und Erwachsene verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausgenutzt wird. Für Volljährige ist Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren nicht erlaubt, wenn Entgelt geleistet wird. Bei einem Vergehen kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren verhängt werden. Ebenfalls strafbar ist Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn Personen über 21 Jahre dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen.
ja er wusste wirklich nicht was er geschrieben hat - Viele Fehler...
ich glaube ab 16 darf man das selber entscheiden oder so bin mir nicht sicher
aber trozdem bsit du volljährig und die minderjährig hat schon gepasst
ich glaube ab 16 darf man das selber entscheiden oder so bin mir nicht sicher
Ab 14 - sicher. ;-)
Sex mit Minderjährigen ist eine Straftat, ob die nun wollen oder nicht. Ich finde das aber ganz große Klasse von dir, dass du sie nicht mit nach hause genommen hasst. "daumen hoch"
Sex mit Minderjährigen ist eine Straftat, ob die nun wollen oder nicht.
Nein, das betrifft "nur" Kinder (U14).
Ab 14 hat man hingegen das Recht auf Sexualität. Auch mit Erwachsenen. Und sogar gegen den Willen der Eltern.
Streiche "Jugendschutzgesetz", setze "Strafgesetz".
Quellen die mit dem JuSchG kommen, sollte man nicht trauen. Der Verfasser wusste nicht wirklich, wovon er schreibt. =;-)