Mh.. Mein Kumpel ist 22 und mit einer 17 jährigen zusammen.. Das ist, so sagt er, legal weil sie schon über 16 ist. Aber ob daran was stimmt.. (das auf dem bild bist aber nicht du oder ^^ )
ausserdem las ich mal:
A und B "dürfen", solange der Täter dabei nicht "die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Opfers ausnutzt" (Anm: Der Täter ist immer der ältere). Strafverfolgung geschieht nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichem Interesse (§ 182 Abs. 3), zudem kann aus den gleichen Gründen wie bei von Strafe abgesehen werden.<
dem Mädchen könnte es schaden, wenn ja, bist du gearscht :x