Setzt eine Vorfahrtsmissachtung eine Behinderung oder Gefährdung voraus?

8 Antworten

im Bußgeldkatalog steht allerdings, dass man beispielsweise ein Bußgeld dafür bekommen kann, wenn man abbiegt, ohne den Gegenverkehr ,,durchzulassen''.

Nein, das steht dort nicht. Du verwechselt den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit einer privaten, gewinnorientierten Internetseite.

Für den geschilderten Fall kommen Nr 32, 33 und 34 BKat in Frage. Behinderung und Gefährdung ist klar, es gibt aber noch die dritte Möglichkeit:

32 - Nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an eine bevorrechtigte Straße herangefahren

Es reicht bereits aus, wenn dadurch ein anderer Verkehrsteilnehmer "irritiert" wird. Dadurch wäre Tatbestandsnummer 108100 erfüllt:

Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an die bevorrechtigte Straße heran. Hierdurch wurde der Vorfahrtberechtigte irritiert.

§ 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 32 BKat

10,00€

Wenn dein Gegenüber also angeben würde, dass er durch deine Fahrweise verunsichert war, würde das ein Verwarngeld von 10€ nach sich ziehen, auch ohne dass er tatsächlich behindert oder gar gefährdet wurde.

Ich gehe davon aus, du meinst Situationen ohne Ampel oder Stop-Schild.

Hier ist für einen Verstoß tatsächlich eine Behinderung nötig. Dabei musst du nicht nur darauf achten, dass du vor dem Vorfahrtsberechtigten durchkommst, sondern auch dass noch genügend Sicherheitsabstand verbleibt.

auch wenn du Vorfahrt hast, zb bei rechts vor links, hast du dich erstmal zu vergewissern, ob auch tatsächlich keiner kommt. du kannst nicht einfach rauspreschen ohne zu schauen und auf dein Recht beharren

schon ein Überfahren eines Stoppschilds kann eine OWI bedeuten

sobald bei einer Missachtung ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird, es reicht wenn dieser bereits Bremsen muss. das ist eine Gefährdung.

Der Vorfahrtberichtigte muß auf irgendeine Art auf dich reagiert haben, ansonsten hast du ihm nicht seine Vorfahrt genommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung