Selbstgemachte Knotenhalfter verkaufen?

3 Antworten

Für Deutschland gilt folgendes, für Österreich müsstest Du selbst mal googeln:

Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Übrigens:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Fehlen Dir diese Kenntnisse, dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst.

Klicken: Existenzgründerseminar

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Kartoffelchips7 
Fragesteller
 30.07.2021, 22:47

Ich gehe nicht mehr zur Schule

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Kartoffelchips7 
Fragesteller
 30.07.2021, 22:51

Also auch wenn ich nur 3-4 "verkaufen" möchte muss man das dem familiengericht angeben?

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Kartoffelchips7 
Fragesteller
 30.07.2021, 22:52

Weil wenn man auf willhaben irgendwas verkaufen möchte gibt's ja keinerlei Probleme damit.

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Baroque  30.07.2021, 23:46
@Kartoffelchips7

Doch, wenn dir jemand drauf kommt, dass das nicht Zeug ist, was bei dir überflüssig rum liegt, sondern erst hergestellt wurde in der Absicht es zu verkaufen, musst du die volle Gewerbeanmeldung durchlaufen haben, sonst ist es schwarz gemacht und wird genauso geahndet als würdest du ganztags über Jahre ohne Anmeldung arbeiten.

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summersweden  30.07.2021, 23:51

In Österreich muss man für eigenes Gewerbe mindestens 18 sein.

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Du müsstest ein Gewerbe anmelden, was du erst mit 18 in Österreich darfst. Also im Internet kannst du das nicht so einfach anbieten.

Eventuell findest du aber in deinem Stall ein paar Kunden. Da kontrolliert man nicht so genau.

Kartoffelchips7 
Fragesteller
 30.07.2021, 23:55

Danke😊👍 ja würde es auch eher nur für bekannte und deren bekannte

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summersweden  30.07.2021, 23:56
@Kartoffelchips7

Ganz ehrlich: bei 3-4 sagt da keiner was, solange es nicht übers Internet läuft. Allerding könnte es bei Bekannten von Bekannten schon wieder kritisch werden.

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Hallo,

ich kenne mich da wirklich nicht aus, aber kannst du die nicht auch auf EBay Kleinanzeigen verkaufen?

Dort ist das doch recht einfach oder geht das nicht?

Nur so als Idee,

LG😊