Selbständig trotz Hauptberuf?
Hallo,
Ich bin beruflich Werkzeugmechaniker.
Ich möchte als quereinsteiger den immobilienmakler tätigen.
Kann ich nach der Schulung mich selbstständig machen und meinen Hauptberuf beibehalten sprich ganz normal arbeiten wie auch davor?
5 Antworten
Du kannst z.B. nebenberuflich ein Gewerbe anmelden, falls du die ganzen Voraussetzungen für eine Immob.maklertätigkeit erfüllst wie z.B.:
Wer als Immobilienmakler arbeiten möchte, braucht zunächst eine behördliche Erlaubnis nach Paragraf 34c der Gewerbeverordnung. Für angehende Makler bedeutet das, dass sie eine gewisse Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Heißt: Der Makleranwärter wurde in den vergangenen fünf Jahren nicht „wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat“ rechtlich belangt. Wird oder wurde über das Vermögen des Antragstellers kein Insolvenzverfahren durchgeführt, steht seinem Traum vom Immobilienmakler nichts mehr im Wege. Zumindest aus formeller Sicht. Möchte sich ein Makler selbständig machen, muss er zusätzlich einen Gewerbeschein beantragen.
Gruß einer Versich.maklerin
Mal abgesehen von (steuer-)rechtlichen Schwierigkeiten wird so etwas auch praktisch nicht funktionieren. Die Immobilienbranche ist schon ziemlich dicht besetzt. Wie willst Du nebenberuflich an die Objekte herankommen, die Du vermitteln könntest? Hast Du Kenntnisse über die bautechnische Qualität von Häusern und Wohnungen? Kennst Du dich im Immobilienrecht und in der Immobilienfinanzierung aus? Ich habe so eine nebenberufliche Maklerin erlebt, die infolge eines freundschaftlichen Kontaktes eine Eigentumswohnung vermitteln konnte. Das liegt zwei Jahre zurück, Seitdem konnte sie keine einzige Vermittlung mehr durchführen. Übrigens: Auch die Sparkassen sind im Maklergewerbe tätig und haben den Vorteil, gleich noch eine passende Finanzierung dazu anbieten zu können.
Ich möchte als quereinsteiger den immobilienmakler tätigen.
Dafür brauchst du eine Genehmigung und die Sache ist im Detail komplex:
Eine nebenberufliche Selbständigkeit ist möglich. Allerdings benötigst Du eine Gewerbeerlaubnis nach 34c.
https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/genehmigungen/34c-gewo/
Eine Maklerfirma stellt mich ein die bekommen einen % Anteil von der Provision. Sie unterstützen mich und zeigen mir alles nach der Schulung. Bin dann selbstständig Sie helfen mir bei allem und das würde ich nebenher machen. Falls es ja nix wird kann ich es ja einfach sein lassen und normal mein Hauptberuf weiter ausüben oder?
Bitte beachten: da will deine Maklerfirma nur mal die ganzen Sozialversich.kosten einsparen für dich :-((
Du hast dann nur einen Autraggeber (deine Maklerfirma!) und selbst keine Angstellten; ergo spricht hier alles für eine Scheinselbstständigkeit und die ist in D leider verboten!
Das hört sich nicht besonders seriös an. Musst du deine Ausbildung bezahlen?