Seit 6 Jahren wohnt in der Nachbarschaft eine Familie aus Ungarn.Jetzt ist GEZ eingeleuchtet Gebühren rückwärts für 6 Jahre über € 1800 zu verlangen.?


07.01.2020, 15:46

Seit 6 Jahren wohnt in der Nachbarschaft eine Familie aus Ungarn.

Rundfunkgebühren zahlten sie nie, ob Sie wissen, oder nicht ist in dem Fall ist irrelevant

Die Familie wurde nie angeschrieben von der Rundfunkzentrale.

Jetzt ist der Rundfunkzentrale eingeleuchtet Gebühren rückwärts für 6 Jahre über € 1800 zu verlangen.

So weit mir bekannt ist, die Rundfunkbeitragsforderungen unterliegen der Verjährung. Gemäß § 7 Abs. 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags richtet sich die Verjährung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) über die regelmäßige Verjährung.

Diese Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre.

Also soll die Familie Rundfunkgebühren für 6 Jahre bezahlen?

6 Antworten

Ja, auch Rundfunkbeitragsforderungen unterliegen der  Verjährung. Gemäß § 7 Abs. 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags richtet sich die  Verjährung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) über die regelmäßige  Verjährung. Diese  Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB drei Jahre.

https://www.schuldnerberatung.de/gez-schulden/

Ich habe jetzt nichts gefunden, dass etwas anderes sagen würde.

Verjährungsfrist 3 Jahre bei Rundfunkgebühren. Diese Familie müsste aus meiner Sicht die Gebühren für die letzten 3 Jahre nachzahlen, da diese Forderung noch nicht verjährt ist.

Widerspruch gegen den GEZ Bescheid einlegen und auf § 195 BGB hinweisen.

Freilich versucht die GEZ für 6 Jahre Gebühren zu kassieren. Damit kommt sie aber nicht durch. Versuchen kann man es ja.

Verjährung bedeutet ja nicht, dass die Forderung nicht zu recht besteht. Offenbar haben Deine Nachbarn noch nicht die Einrede der Verjährung erhoben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Dann ist die Fam. auch nicht gemeldet und wohnt illegal dort. Das Einwohnermeldeamt macht bei Neuanmeldung oder Ummeldung sofort eine Meldung an die GEZ!

Aber: Was geht dich denn das alles an?

Ja es gibt eine 3-jährige Verjährung, bloß nützt die deinen Nachbarn nichts. Der von Ihnen etwa noch zu erhebenden Verjährungseinrede steht nämlich die insoweit stärkere Einwendung der unzulässigen Rechtsausübung entgegen. Das ist ständige Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte.

Es ist nämlich so, dass jeder gesetzlich verpflichtet ist, sich selbst beim Beitragsservice anzumelden. Dieser Pflicht sind deine Nachbarn nicht nachgekommen. Ob sie dieses Gesetz gekannt haben, spielt keine Rolle, da jeder Bürger die ihn betreffenden Gesetze kennen muss.

Es ist nicht Sache des Beitragsservice, sich darum zu kümmern, dass alle zahlen. Wer sich selbst nicht an die für ihn geltenden Vorschriften hält und auf diese Weise Rundfunkbeiträge in der genannten Höhe hinterzieht, darf dann die für ihn günstige Verjährungseinrede nicht mehr erheben.

Im Übrigen ist die Nichtanmeldung eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden kann. Es gibt aber in der Regel keine Anzeige des Beitragsservice, wenn sich der Schuldner kooperativ verhält. Deine Nachbarn können natürlich einen Antrag auf Ratenzahlung stellen. Da sollte der Betrag dann aber in 2 Jahren abbezahlt sein. Daneben sind noch die laufenden Rundfunkbeiträge von 52,50 € alle 3 Monate zu zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung