Schwester(16) von zuhause weg gelaufen kann ich die Polizei auch Anrufen?
Hey
und zwar meine Schwester lebt bei meiner Oma die auch die erziehungsberechtigte ist und meine Schwester(16) ist vor ein paar Tagen von zu Hause weg gelaufen und zu ihrem „Freund“ gezogen, dort wird sie von ihm geschlagen und wir haben sie am Samstag dort abgeholt und wieder zu meiner Oma gefahren, jetzt ist sie wieder dort hin gegangen und jetzt droht er auch mir wenn ich das nicht zulasse wird er mich anzeigen
so meine Frage, könnte ich als Schwester die Polizei anrufen und sagen die sollen meine Schwester dort holen oder muss das meine Oma machen?
7 Antworten
Du kannst das auch machen, wenn jemand geschlagen wird kann jeder die Polizei informieren.
Bitte hol dir Polizei,erzähle ihnen alles auch das mit der Drohung so können sie richtig angehen
Das kannst auch du tun! Und solltest du auch!
Gruß S.
Deine Oma hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn die Schwester widerrechtlich festgehalten wird, holt die Polizei sie aus der Wohnung.
Du kannst auch die Polizei darüber in kenntniss setzen, das muss nicht deine Oma machen, und warum ist sie wieder zu ihm hin wenn sie doch immer geschlagen wird? Erpressung? Einschüchterung?
Ist klar das er sowas sagt, wenn sie weg ist muss er sich ne neue zum schlagen suchen, wie oft sieht man das frauen wieder zu ihrem gewaltätigen expartner zurück geht und wieder geschlagen wird? klar ist nicht jeder so, Menschen können sich auch ändern aber das ist leider nicht immer der fall, daher sehr vorsichtig sein.
Sollte sie wieder geschlagen werden sofort Kontakt abbrechen und per gericht ein annäherungsverbot ihm gegenüber erteilen.
Ich sage immer: wer einen anderen Menschen verletzt tut es auch ein 2. mal, wer einen anderen Menschen Betrügt tut auch dies ein 2. mal, aber es gibt auch ausnahmen diese sollten nicht vergessen werden.
Danke für deine Antwort
Sie meinte es tut ihm leid und es ist ihre große Liebe und das sie halt wieder zu ihm möchte was ich aber nicht zulassen möchte