Schwanger und mit Freund auf Wohnungssuche - Geld?
Hallo Leute,
mein Freund und ich wohnen zusammen bei meinen Eltern. Wir sind beide berufstätig. Nun habe ich frisch Erfahren, dass ich schwanger bin.
Das ist der Grund, dass wir nun aus Platzgründen in eine eigene Wohnung ziehen müssen.
Meine Sorgen drehen sich nun rund um das Geld. Ich arbeite im Einzelhandel und habe keinen Festvertrag. Dort läuft mein Vertrag im Dezember ab. Bis dahin könnte ich sicherlich noch arbeiten. (Chef weiß noch nichts über die Schwangerschaft) gekündigt kann ich deswegen ja nicht, oder?
Mein Freund verdient auch sein eigenes Geld. Zum jetzigen Zeitpunkt würde es zusammen ja reichen eine Wohnung zu bezahlen, aber wenn ich nicht mehr arbeiten kann, dann würde er das nicht alleine bezahlen können, da wir auch noch andere Fixkosten haben.
Wie siehts dann aus? Bekomme ich schon in der Schwangerschaft, im Falle von Kündigung, Finanzielle Leistungen von der Stadt oder Krankenkasse? oder wenn ich aufgrund der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten kann, wie siehts dann aus? Und was ist nach der Geburt?
Da ich zum ersten Mal Schwanger bin, weiß ich auch nicht, wie und wann ich welche finaziellen Leistungen bekomme und wo ich mich zu informieren habe.
5 Antworten
Chef weiß noch nichts über die Schwangerschaft) gekündigt kann ich deswegen ja nicht, oder?
Im Gegenteil: Als Schwangere bist Du nahezu unkündbar.
Du bekommst Geld von der Krankenkasse. Informiere Dich dort.
Ich rede von der Zeit, in der sie in Mutterschutz und Elternzeit sein wird. Solange sie arbeitet, bekommt sie Geld vom Arbeitgeber, logisch.
Ggf. gibt es vor dem Mutterschutz auch noch ein (vom Arzt ausgestelltes) Beschäftigungsverbot. Dann zahlt auch die Krankenkasse. Eine Sache, die für Arbeitgeber und Angestellte gleichermaßen attraktiv ist, denn der AG hat die Kosten für die nur noch eingeschränkt nutzbare Kraft weg, und die AN kriegt ihr Geld für's Nichtstun.
Na ja, wenn sie natürlich schon vor dem Mutterschutz (also noch zu ihrer arbeitsfähigen Zeit) ohne Job dasteht, ist das blöd. Auch darüber würde ich schon jetzt mal mit ihrer Krankenkasse reden. Oder jetzt schon um eine Folgeanstellung bemühen. Ich denke nicht, dass sie die Schwangerschaft angeben muss. Wenn sie sich angestellt in den Mutterschutz retten kann, hat sie gewonnen.
Du hast Kündigungsschutz u da dein Vertrag eh bald ausläuft, wird er kaum verlängert.
Ihr könnten Wohngeld beantragen, wenn es soweit ist u dein Lohn weg fällt. Wenn dein Freund zu wenig verdient, h4. Aber achtet darauf im vorhinein, dass eure Wohnung auch nur so teuer ist, wie ihr genehmigt bekämt.
Auf Wohngeld werden eure beiden Gehälter anbrechnet u bei H4, nicht. Aber nur solange, bis das Baby da ist, ab da seid ihre eine eheähnliche Gemeinschaft
Vom Staat? Ihr könnt Mutterschaftsgeld (Krankenkasse) und Elterngeld sowie, wenn das Kind da ist, Kindergeld bekommen.
Sucht Euch eine passende Wohnung, die Ihr bezahlen könnt. Muss ja nicht gleich eine Wohnung mit Kinderzimmer sein.
Möbel kauft Ihr nach und nach.
Auf jeden Fall eins: kündigen weil/ während schwanger— nein.
Aber in Deinem Fall wird dann einfach das Vertragsende abgewartet, auch falls Du vorher arbeitsunfähig wärst.
Wieso bekommt sie Geld von der Krankenkasse? Sie ist schwanger u nicht krank!