Schulzeugnis - Habe ich ein Recht darauf, Widerspruch einzulegen, wenn ich mit einer Schulnote nicht einverstanden bin?

2 Antworten

Er wird nicht deine Begabung beurteilt sondern die Leistungen, die du erbracht hast. Wenn diese einer 3 entsprechen, bekommst du eben diese.

"Kann man eine Benotung auf dem Zeugnis anfechten?

Bei einem Zeugnis oder auch einer Zeugnisnote handelt es sich um einen öffentlich-rechtlichen Bescheid. Wie gegen jeden anderen Bescheid kann auch gegen diesen Bescheid ein Rechtsmittel erhoben werden. Bei einer Zeugnisnote ist entweder eine Beschwerde oder ein Widerspruch das richtige Rechtsmittel. Eine Beschwerde ist einzulegen ei einem Halbjahreszeugnis oder einer Klausur. Gegen Noten des Abschlusszeugnisses ist der Widerspruch das richtige Rechtsmittel. Der Widerspruch ist auch das richtige Rechtsmittel für Halbjahreszeugnisse in der Oberstufe, da diese relevant für die Abiturnote sind.

Wie und wo wird Widerspruch eingelegt?

Der Widerspruch ist schriftlich bei der Schule einzulegen. Zu empfehlen ist eine umfangreiche Begründung des Widerspruchs. Die rechtswidrige Benotung wird entweder mit materiellen Bewertungsfehlern und/oder mit formellen Fehlern begründet.

Die Schule muss sich dann mit der konkreten Begründung auseinandersetzen und einen Widerspruchsbescheid erlassen. In der Regel erfolgt dies im Rahmen einer Widerspruchskonferenz. Sollte dem Widerspruch nicht abgeholfen werden kann gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid eine Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.

Grundsätzlich ist die kurzfristige Einlegung des Widerspruchs zu empfehlen. Damit erhöht man die Chance, dass bis zum Beginn des neuen Schuljahres ein Widerspruchsbescheid erlassen wird. Insbesondere bei Versetzungsfällen ist daher die zeitnahe Einlegung des Widerspruchs wichtig."

https://www.kgk-kanzlei.de/rechtsgebiete/verwaltungsrecht/schulrecht/

Aber nur weil du eine musikalische Begabung hast, heißt das nicht, dass du diese auch in mess- und bewertbare Leistungen im Unterricht umsetzen kannst.