Schulverweis wegen Foto einer Mitschülerin?

1 Antwort

Entgegen der vielen falschen Antworten hier kannst du dir für das Fotografieren von Mitschülern in und außerhalb des Unterrichts durchaus eine Ordnungsmaßnahme einhandeln. Jemanden ohne seine Zustimmung zu fotografieren mag nicht per se verboten sein, es gibt aber mehrere Urteile, die das Erstellen von Fotos ohne Veröffentlichungsabsicht untersagen. Und unverschämt ist es natürlich in jedem Fall. Dagegen vorzugehen ist also selbstverständlich vom normalen Bildungs- und Erziehungsauftrag der Lehrer gedeckt.