Schulpflicht umgehen, bei Sonderfallvater?
Hallo! Ich bin 17 Jahre alt und mein Vater hat mich rausgeworfen.
Ich lebe jetzt bei meinem Freund der in einem anderem Bundesland lebt.
Ich werde in 5 Wochen 18 und ich habe immer noch Schulpflicht.
Ich kann aber dort nicht in die Schule gehen und Ausbildungen fangen erst nächstes Jahr an.
Was mache ich jetzt? Gibt es eine Sonderregelung?
Und kann ich befreit werden noch für die 5 Wochen?
5 Antworten
Grundsätzlich sind die Schule und das Jugendamt dazu da, dich zu unterstützen und nicht, um dich zu schikanieren. Gerade wenn du von deinem Vater rausgeworfen wurdest, kannst du wohl Unterstützung brauchen. Vielleicht zahlen die dir sogar etwas. Vielleicht schauen sie, dass du einen brauchbaren Abschluss hast. Das kann dein Leben lang ein Nachteil sein, wenn du das nicht hast. Wenn du 45 Jahre lang jeden Monat 200 Euro weniger verdienst, weil du jetzt einen Fehler machst, kommt da ein beträchtlicher Betrag zusammen. Also melde dich da und frag die, was du nun am schlausten machst.
Nein, kannst Du - meines Wissens nach - nicht. Du bist sogar verpflichtet, das gesamte Schuljahr zur Schule zu gehen, bis es im Juni oder Juli endet.
geh einfach 5 wochen nach Frankreich ich mach gutes Taschengeld durch Tiktok kannst du auch probieren also ins Exil gehen hilft da
Gehe zum Jugendamt. Das ist für dich zuständig in dem Fall. Das sorgt auch dafür dass deinem Vater im Zweifelsfall das Sorgerecht weggenommen wird und weist ihn auf seine Unterhaltspflichten hin.
Klar kannst du dort zur Schule gehen… melde dich einfach an..
auch hat das Alter nichts mit der Schulpflicht zu tun… je nach Bundesland musst du eine gewisse Anzahl von Schuljahren absolvieren
Sie kann sich nicht einfach mit 17 selbst bei einer Schule anmelden ohne Eltern.