Schulpchychologin hält Schweigepflicht nicht?

6 Antworten

Vor dem Gesrpäch klarstellen, dass man das auf keinen Fall möchte. Und dann damit anfangen, dass die Eltern Teil des Problems sind.

Deine Freundin muss aber auch offen für die Ratschläge sein. Oft ist es sinnvoll und ratsam die Eltern (vll mit Unterstütung und Hilfe der Psychologin) irgendwann mit einzubeziehen. Meistens ist wer Teil des Problems ist halt auch Teil der Lösung automatsch. Das sollte aber auf keinen Fall passieren, wenn sie noch nicht bereit ist. Und die Psychologis sollte zumindest auch über andere Lösungsansätze nachdenken.

Hat es deiner anderen Freundin denn geschadet auf die Schulpsychologin letztendlich zu hören? Ich bin sicher ihre Absichten zu helfen waren ehrlich.

Ich wäre der Meinung sie hat Schweigepflicht und muss die auch halten.

Ausser es werden Selbstmordgedanken geäußert das weiss ich durch die Erfahrung anderer, dass sie als auch ein Arzt dazu verpflichtet ist hilfe zu holen. Bzw hab ich mitbekommen, dass direkt in den entsprechenden Anstalten angerufen wird bei klarer Aussprache des Vorhabens.

Ansonsten würde ich vor dem Gespräch nochmal klar machen, dass einem die Schweigepflicht und das Vertrauen sehr wichtig ist. Ich denke es wird dann so lang gesprochen bis man zu einer Lösung kommt. Das die Lösung bei Problemen im Elternhaus dann möglicherweise mit dem Jugendamt zusammenhängt kann aber gut sein…

Im Normalfall sollte aber alles besprochen werden und nur zusammen ein Lösungsweg gegangen werden. Schließlich sollte die Schulpsychologin ja auch nur das beste wollen..

Die Verschwiegenheitspflicht oder Schweigepflicht ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Verpflichtet sein können sowohl Privatpersonen (Berufsgeheimnisträger) als auch Amtsträger des Staates selbst (sogenanntes Amtsgeheimnis). Das gilt allgemein und ohne Ausnahme Juristisch greift auch bei Minderjährigen der Paragraph 203 StGB, 204 StGB die nach 205 StGB Antragspflichtig sind. Je nach dem kann auch der Paragraph 201 StGB den auch das Gesprochene Wort ist vertraulich und nicht Öffentlich zu machen vgl. Paragraph 201 Abs. 2.

Im Zweifel also Klagen den die Dame ist dann für ihre Position nicht geeignet.

Das mit der Schweigepflicht bei minderjährigen ist so eine Sache.

Wenn der Minderjährige Selbstmordabsichten äußert, dann müssen sie das im Grunde weiter geben.

Problematisch ist, dass der Minderjährige einsichtsfähig sein muss. Wenn die Eltern Teil des Problems sind, dann kann die Lösung dieses Problems nur zusammen mit den Eltern erfolgen.

Solange niemand in unmittelbarer Lebensgefahr ist, muss sie ihre Schweigepflicht wahrnehmen.