Schulgelände verlassen, Aufsichtspflicht?

2 Antworten

Ja, das darf er. Ja, er hat währenddessen die Aufsichtspflicht. Und wenn ein Unfall bei so einem Ausflug passiert, sind Schüler*innen unfallversichert, genau wie während des Schulalltags im Schulgebäude und auch dem Schulweg.

ich denke, wenn das mit der schulleitung abgesprochen ist, ist es kein Problem