Schule will zum Skifahren zwingen was tun?
Hallo. Meine 11 jährige Tochter geht auf ein Realgymnasium ohne speziellen Zweig. Ihre Klasse fährt bald auf Skitage. Alle Eltern haben ein Blatt zum ankreuzen bekommen ob das Kind mitkommt oder nicht. Ich habe nein angekreuzt auf persönlichen Gründen. Nun hat ein Lehrer meiner Tochter gesagt sie muss mitkommen, da das eine „schulische Veranstaltung sei“ ausser wenn sie aus körperlichen Gründen nicht kommen kann. In diesem Fall muss man eine Bestätigung vom Arzt bringen. Ich möchte aber nicht dass meine Tochter mitfährt. Es kann doch nicht sein dass sie mitfahren muss? Was kann ich jetzt tun?
5 Antworten
Ihn darauf hinweisen, dass es dieses Formular mit den entsprechenden Ankreuzfeldern gab. Die Tochter soll nicht mit und wird dann halt eben in der Zeit Ersatzunterricht o.ä. besuchen müssen, damit hat sich die Sache dann aber auch.
Du wirst deine Gründe haben, wenn du nicht möchtest, dass dein Kind die Fahrt zum Skilaufen mitmacht. Zwingen kann dich hier niemand, dieser "schulischen Veranstaltung" zuzustimmen. - Wer aber an Fahrten nicht teilnimmt, muss trotzdem der Schulpflicht nachkommen. Gewöhnlich werden die nicht mitfahrenden Schüler in den Unterricht der Parallelklasse geschickt.
Du bist doch die Schüler/in die nicht mitfahren möchte.
Was hast du denn gegen diese Klassenfahrt? Willst du generell nicht auf Klassenfahrt gehen?
In NRW gilt das Folgende, in anderen Bundesländern wird es ähnlich sein. Bin mir nicht sicher ob "soll aus persönlichen Gründen nicht mitfahren" als Begründung ausreicht.
Schulfahrten sind Schulveranstaltungen. Sie werden grundsätzlich im Klassenverband bzw. im Kursverband durchgeführt. Gemäß § 43 Abs. 1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet. [...] In besonderen Ausnahmefällen ist gemäß § 43 Abs. 4 SchulG eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich. Ein entsprechender Antrag ist von den Eltern schriftlich zu begründen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird die Befreiung erteilt, wenn die Eltern auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt der Klassenfahrt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag bleiben.
Schülerinnen und Schüler, die von der Teilnahme befreit sind, besuchen den Unterricht einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses.
Vor ein paar Wochen warst du laut deinen Fragen noch minderjährig. Interessant, wie schnell man doch altern und Kinder kriegen kann.