Schule schickt Schüler in Jogginghose nach Hause. Ist das legal?
Darf eine Schule einen Schüler, der eine Jogginghose trägt nach Hause schicken?
Ist das nicht ein Verstoß gegen die Schulpflicht und den Lehrauftrag der Schule?
6 Antworten
Also unser GG sieht das etwas anders. Jeder hat das Recht auf eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. GG Art. 2.
Und da das GG über der Schulordnung steht wird es vor Gericht ein leichtes sein, dagegen zu klagen.
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/jogginghosen-verbot-schule-wermelskirchen-100.html
Generell sind Regeln und Vorgaben, die an Schulen gelten, in den Schulgesetzen der einzelnen Bundesländer verankert. Doch wie die Schule mit dem Kleidungsstil ihrer Schüler verfährt, das legt jede Einrichtung in ihrer Haus- und Schulordung selber fest. Das kann, je nach Bedarf, sehr unterschiedlich ausfallen.
Der Beschluss über die Vorschriften wird in aller Regel durch Eltern, Lehrkräfte und teilweise auch Schülerinnen und Schüler in der Schulkonferenz getroffen.
Quelle: Jogginghose in Schule verboten: Was dürfen Lehrer, was nicht? | Das Erste (mdr.de)
Das Ganze ist juristisch höchst umstritten. Zum einen gibt es die unmögliche Kleiderordnung an der komischen Schule schon seit vier Jahren. Jetzt auf einmal wird die umgesetzt, nachdem vier Jahre lang nichts geschehen ist. Zum anderen sieht das das eigene Kultusministerium durchaus aus zwiespältig. Ob eine Hausordnung an einer Schule gegen Landes- und Bundesrecht gehen darf, werden wohl in den nächsten Wochen und Monaten die Gerichte entscheiden müssen.
Ich finde die Aktion von der Schule peinlich. Vor allem mit der Begründung:
In Bezug auf die Jogginghose sehen sich die Schulen in der Pflicht, die Jugendlichen auf das Berufsleben vorzubereiten und eine Vorstellung zu vermittelt, welche Kleidung für welche Situation angemessen ist.
Bei einem Verstoß gegen die Haus- und Schulordnung, wo u. a. das Tragen von Jogginghosen untersagt ist, ist das legal.
https://beamten-infoportal.de/magazin/beruf/lehrer/lehrer-duerfen-kleiderordnung-festlegen/
Nein, es ist rechtens, wenn eine Kleiderordnung in der Schulordnung festgelegt wurde. Diese ist auch den Eltern bekannt.
Selbstverständlich sind sie das, so sie rechtskonform aufgestellt und verkündet wurden.
Für das Persönlichkeitsrecht?
Hier mal ein konkretes Beispiel, bei dem ein Jogginghosen-Verbot an einer Schule als nicht rechtens eingestuft wurde:
Das Schulgesetz biete dafür einen guten Rahmen. Das äußere Erscheinungsbild eines Schülers sei allerdings grundsätzlich eine persönliche Angelegenheit, die durch das Grundgesetz geschützt werde. Eine zwangsweise Einführung, die für alle Schülerinnen und Schüler gelte, sei nicht möglich.
Die Kleiderordnungen öffentlicher Schulen sind nicht rechtens.
Das Persönlichkeitsrecht steht über diesen.