Schule briefgeheimnis lesen weitergeben?

10 Antworten

Die Ansichten gehen da etwas auseinander:

Position 1: Strafgesetzbuch (StGB)

§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses

(1) Wer unbefugt

1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder

2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft…..

Danach ist es keine Verletzung des Briefgeheimnisses, da hier nichts verschlossen war.

Position 2: Zitat aus:

https://magazin.sofatutor.com/lehrer/was-duerfen-lehrer-wirklich-und-was-nicht/

Dürfen Lehrer private Nachrichten wegnehmen, lesen oder vorlesen?

Wenn Zettel oder Briefe durch den Klassenraum gereicht werden und den Unterricht stören, darf der Lehrer oder die Lehrerin diese einsammeln, muss sie jedoch am Ende der Stunde zurückgegeben. Die Nachrichten dürfen nicht gelesen werden, da hier das Briefgeheimnis verletzt wird. Ebenfalls ist es der Lehrerin und dem Lehrer verboten, die Nachricht laut vorzulesen, da das eine Demütigung der Schülerinnen und Schüler darstellt. Das Gleiche gilt für SMS, E-Mails und andere elektronische Nachrichten.

Diese Meinung ist allerdings juristisch nicht irgendwie belegt.

Meine persönliche Auffassung:

Im Unterricht wird nur geschrieben, was zum Unterricht gehört. Also kann der Lehrer auch alles lesen, was irgendwie geschrieben steht. Nur so kann er schließlich feststellen, ob die Sache auch zum Unterricht gehört.

Als Lehrer würde ich dann eine Maßnahme ankündigen und fragen: "Wer hat das geschrieben?" Und dann wird sich vermutlich keiner melden. Wenn ich dann lese oder sogar vorlese, verletze ich ja auch keine persönlichen Daten, wenn keiner der Verfasser sein will.

Und dann wird auch keiner protestieren, wenn ich den Zettel "entsorge".

Frag doch mal den Schulleiter ob er das darf. Hängt vielleicht auch vom Inhalt des Briefes ab.

Wenn es etwas sehr persönliches war, sollte er es zumindest nicht tun. Unabhängig davon ob er es überhaupt darf.

Sullyhero  08.01.2020, 18:53

Es hängt überhaupt nicht vom Inhalt ab. Es ist eine private Nachricht, die der Lehrer zwar wegnehmen darf, denn sie sind verboten, aber er darf sie niemals lesen, auch nicht vorlesen, und nicht weitererzählen

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Sullyhero  09.01.2020, 08:21
@Frooopy

Das ist richtig, und sie sind auch der einzige der mal den Gesunden Menschenverstand eingeschaltet hat.

Ich muss ihnen nur leider sagen, dass Gesetze selten mit Menschenverstand funktionieren

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Nein, auch einer anderen Lehrkraft dürfte er diesen Zettel nicht vorzeigen. Er durfte ja nicht einmal - wie bereits erwähnt - diesen Zettel selbst lesen, und schon gar nicht vorlesen.

LG

Akka2323  08.01.2020, 18:48

Blödsinn.

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martinharwig  08.01.2020, 18:51
@Akka2323

Nichts Blödsinn! Hier wurden gleich zwei Rechte der Schüler ignoriert. Zum einen unterliegen die Zettelchen dem Briefgeheimnis, auch wenn sie nicht in einem Umschlag stecken. Juristisch ist auch die Postkarte, die für jedermann einsehbar ist, vom Briefgeheimnis geschützt. Dies wird durch Artikel 10 des Grundgesetzes garantiert. Zum anderen haben die Schüler ein Recht darauf, dass sie für ihr Verhalten nicht unwürdig behandelt werden. Das Vorlesen des vertraulichen Briefes vor der Klasse verstößt eindeutig dagegen. Als Strafe darf der Lehrer den Zettel nur einziehen, um die Störung des Unterrichts zu unterbinden. Am Ende des Schultags muss der Brief dem Besitzer aber wieder ausgehändigt werden – natürlich ohne in der Zwischenzeit gelesen worden zu sein.

LG

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LinusFeix  21.11.2022, 20:30
@Akka2323

Akka2323, was ist daran bitte „Blödsinn“? Es handelt sich um eine glasklare Verletzung des Briefgeheimnisses (Paragraph 202, StGB). Wenn du die Antwort schon auf so unsachliche Weise kritisierst, dann lege doch bitte nahe, woher deine wortkarge Erkenntnis stammt. Über solche Kommentare kann man sich wirklich aufregen.

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LinusFeix  21.11.2022, 20:27

Akka2323, was ist daran bitte „Blödsinn“? Es handelt sich um eine glasklare Verletzung des Briefgeheimnisses (Paragraph 202, StGB). Wenn du die Antwort schon auf so unsachliche Weise kritisierst, dann lege doch bitte nahe, woher deine wortkarge Erkenntnis stammt. Über solche Kommentare kann man sich wirklich aufregen.

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also, das ganze was dein Lehrer da gemacht hat ist überhaupt nicht in Ordnung. das ist blosstellen vor der ganzen klasse mit persönlichen dingen. und dass er das dann auch noch einem anderen Lehrer gezeigt hat finde ich geht gar nicht. Lehrer ddürfen solche zettel normaler weise wenn dann nur weg nehemen, nicht laut vorlsesen oder den zettel allgemien lesen. das verstösst gegen das Briefgeheimnis. sie müssen den zettel dann nach der stunde zum Beispiel wieder zurückgeben.

Hoffe das hilft dir :)

Peppi26  08.01.2020, 18:59

Ach aber im Unterricht Zettel zu schreiben ist ok? Nicht aufzupassen und sich gegenseitig Nachrichten zu schreiben ist für dich in Ordnung?

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Elliot5  08.01.2020, 19:18
@Peppi26

ja eigentllch schon, ich vertseh dein problem nicht

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Grüßung,

ich halte es mal grundsätzlich für nebensächlich ob hier in irgendeiner Weise eine Rechtsverletzung im Raum steht - denn heutzutage wird bei jedem "Kleinscheiss" versucht irgendwie Rechtsparagraphen anzuwenden.

Aber um deine Frage zu beantworten: Nein ein "Zettelchen" wird nicht automatisch als Brief eingestuft und daher unterliegt er auch keinem Briefgeheimnis o.ä.

Sullyhero  08.01.2020, 18:51

Doch. Es ist eine private Nachricht. Das Briefgeheimnis gilt ja auch für Postkarten

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Testprofil200  08.01.2020, 18:53
@Sullyhero

Richtig. Aber ein Zettelchen, welches in der Schule ausgetauscht wird ist noch lange keine Postkarte. ;)

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Akka2323  08.01.2020, 18:56
@Sullyhero

Nein. Das Briefgeheimnis betrifft nur verschlossene Sendungen, die niemand öffnen darf.

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Sullyhero  08.01.2020, 18:58
@Akka2323

Postkarten??? Bitte erst recherchieren, dann motzen. Außerdem gibt es noch das Fernmeldegeheimnis. Siege Art 10 GG

Außerdem würde ich das vorlesen des Briefes als Herabwürdigung einstufen. Das verstößt gegen GG ART 1, die Menschenwürde.

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Testprofil200  08.01.2020, 19:00
@Sullyhero

Also bitte, machen wir uns doch nicht lächerlich... aus einer Lapalie eine Menschenrechtsverletzung zu deuten, ist wie Äpfel mit Birnen zu vergleichen und somit völlig unlogisch!

Ich darf § 206 Abs. 1 StGB zitieren: "Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem Post- oder Fernmeldegeheimnis unterliegen und die ihm als Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens bekanntgeworden sind, das geschäftsmäßig Post- oder Telekommunikationsdienste erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

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