Schule abgebrochen, kann ich wieder anfangen?
Hallo ihr lieben,
undzwar habe ich im Juni 2019 die Schule mit dem Realschulabschluss vollendet. Dann habe ich im August 2019 auf einem Berufskolleg angefangen die Fachhochschulreife zu erlangen. Jedoch habe ich dies leider nicht durchgezogen und im Oktober / September abgebrochen. (Zum teil, weil es mir psychisch nicht prickelnd ging)
Ich war quasi noch Schulpflichtig da ich keine 18 Jahre alt bin (das ändert sich in zwei Monaten). Ich wurde in eine Maßnahme der Caritas gesteckt, doch dort wurd ich auch abgemeldet da ich nicht hin gegangen bin (ich weiss es ist meine schuld will damit nicht konfrontiert werden).
Mein problem momentan ist, das ich wirklich sehr sehr gerne wieder in die Schule gehen würde um mein Fachabi bzw die Fachhochschulreife zu kriegen. Ich würde gerne wissen ob ich noch die chance dazu hätte?. Ich meine ich bin grade mal 17 jahre alt und will nicht meine ganze zukunft versauen.
Wäre es möglich das ich nächstes Jahr, sprich, im August 2021 wieder mit der Schule anfangen könnte?. Und was kann ich bis dahin machen, eine Abendschule besuchen und nebenbei arbeiten?
1 Antwort
In welchen Bundesland willst du zur Schule gehen und die Chance sollte sonst eigentlich bestehen bleiben und in NRW z.B. ist es sogar möglich noch nach den Sommerferien direkt anzufangen. Die zweite Bewerbungsphase für die Gymnasiale Oberstufe und alle Vollzeitbildungsgänge an Berufskollegs geht vom 20. April 2020 bis 28. August 2020.
Wenn noch keine Sommerferien bei dir sind, dann rufe noch in den Schulen an die für dich zu betracht kommen und lasse dich da beraten.
Ja, du hättest du noch Zeit.
Schau nach schüler-online nach Schulen die in Frage kommen
https://www.schueleranmeldung.de/ProdB/Startseiten/login.aspx
und rufe sonst noch in den Schulen an. Für das Anrufen hättest du noch eine Woche Zeit
Vorab, vielen dank für die antwort. Ich komme aus NRW, also hätte ich logischerweise noch „etwas“ zeit um mich sogar für dieses Jahr anmelden zu können? Also wenn es noch Plätze zu verfügung gäbe.