Schulabbruch 11. Klasse Sachsen-Anhalt?

3 Antworten

Du würdest gerne eine Ausbildung beginnen? Aber Schule abbrechen? Die meisten haben's schon schwer einen guten Platz MIT Schulabschluss zu finden...überleg dir sowas gut...so gut wie in der Schule wird's dir nie wieder gehen...das merkt man erst wenn man jahrelang arbeitet und einen Haufen Verantwortung hat ;-)

verreisterNutzer  24.02.2017, 12:23

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich das möchte. Und einen Schulabschlus habe ich ja schon (erweiterter Realschulabschluss)..

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Emmakili  24.02.2017, 12:26
@verreisterNutzer

Dann ist's was anderes, Sorry, falsch verstanden..schulpflichtig bist du dann nicht mehr. Kannst dir nen Ausbildungsplätze suchen-trotz allem..die "einfache"Schulzeit kommt nie zurück...ich persönlich würd das bisschen auch noch absitzen...es wird nicht leichter ;-)

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Susisduerfendas  24.02.2017, 12:32
@verreisterNutzer

Hi @BrigitteBro,  ich habe mir gerade den Zeitungsbericht durchgelesen, zu dem dein AVA gehört, der ist ja wirklich sehr süß ;-) 

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verreisterNutzer  24.02.2017, 12:37
@Emmakili

"Die einfache Schulzeit".. bis zur 10. stimmt das vielleicht, aber die Oberstufe ist einfach nur verdammt stressig^^ Dazu kommt auch noch meine blöde Situation..

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Mit 17 hast du doch schon einen Schulabschluss oder? Du bist nicht mehr schulpflichtig. Ich bin mit 16 aus der Schule. Kannst machen was du willst. Du könntest dich in einer Firma z.B. für Akkordarbeit bewerben wenn du Geld willst bis Juli.

Ansonsten ist ein Praktikum natürlich auch eine gute Idee.

verreisterNutzer  24.02.2017, 12:24

Ja, ich habe einen Schulabschluss. Bist du dir dabei wirklich sicher? Ich höre immer wieder anderes..

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Schewi  24.02.2017, 12:26
@verreisterNutzer

(1) Die Schulpflicht endet zwölf Jahre nach ihrem Beginn.

(2) Alle Schulpflichtigen besuchen zunächst
mindestens neun Jahre Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I
(Vollzeitschulpflicht).

(3) Sofern sie nicht anschließend
allgemeinbildende Schulen besuchen, erfüllen sie ihre Schulpflicht durch
den Besuch einer berufsbildenden Schule.

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Nach Paragraph 40 SchulG LSA endet die Schulpflicht 12 Jahre nach Beginn (also im Regelfall, wenn auch nicht ganz korrekt ausgedrückt, mit 18 Jahren).

Wenn du aber eine Ausbildung beginnst, besuchst du in deinem Alter auch die Berufsschule und kannst somit die Schulpflicht erfüllen.