Schüler vom Unterricht ausschließen, geht das?

10 Antworten

Eigentlich nicht den man hat ein Recht auf Bildung.

Nein, den es ist sein gutes Recht die eigene Meinung die er in Wort, Schrift oder Bildern zum Besten geben zu darf. Ob es gefällt oder nicht, das wäre eine Verletzung seiner Grundrechte ! 

PunkExpert7  14.09.2015, 18:01

Blödsinn !

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PunkExpert7  14.09.2015, 18:04
@Leseeule3

Auch du darfst deine Meinung ..... Aber das ist eben nur deine MEINUNG !

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Leseeule3  14.09.2015, 18:06
@PunkExpert7

Jeder darf seine Meinung frei äußern wie er gerade lustig ist, was gibt es daran jetzt nicht zu verstehen ?

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Leseeule3  14.09.2015, 18:10
@Leseeule3

Das würde ja bedeuten, wenn du nicht unserer kollektiven Meinung (die als einzige & absolute Wahrheit verkauft wird) bist und selbstständig zu denken beginnst, wirst du von unserer Gemeinschaft ausgeschlossen und bist auf dich allein gestellt. Tolle Erziehung,....

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grubenschmalz  14.09.2015, 18:36

Er kann seinen Senf dazu geben, allerdings kann der Lehrer auch entsprechend reagieren. Auch Meinungsfreiheit hat seine Grenzen. 

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Leseeule3  14.09.2015, 18:45
@grubenschmalz

Finde deine Erklärung zu Freiheit und Grenzen, in diesem Zusammenhang etwas paradox.

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Leseeule3  14.09.2015, 19:03
@grubenschmalz

Wenn die Argumente ausgehen, müssen eben Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch herhalten :-)))

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grubenschmalz  14.09.2015, 19:58
@Leseeule3

Ist das Grundgesetz, und nicht das Strafgesetzbuch. Das also zu deinen großen Tönen hier. Das StGb hat Paragraphen und keine Artikel. 

Die von dir groß beschworene Meinungsfreiheit, die du übrigens z.T. verstehst, hat eben seine Grenzen. Und die ist auch in dem o.g. Artikel aufgeführt.

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@ alcdz

Das kommt doch auf die Bemerkung an, aber wenn das gerechtfertigt ist, dann bin ich auch der Meinung, dass das richtig wäre.

Ja, bei uns wird es jedenfalls nach mehrmaliger Ermahnung gemacht.

alcdz 
Fragesteller
 14.09.2015, 17:57

Klar machen das die Lehrer, an fast jeder Schule, mich hat nur interessiert ob sie es überhaupt dürfen 😄

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Ist absolut kein Problem. Ein Beispiel:

Schulgesetz NRW §53 Erzieherische Einwirkungen, 
Ordnungsmaßnahmen

(2) Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören insbesondere das erzieherische Gespräch, die Ermahnung, Gruppengespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern, die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen. Bei wiederholtem Fehlverhalten soll eine schriftliche Information der Eltern erfolgen, damit die erzieherische Einwirkung der Schule vom Elternhaus unterstützt werden kann. Bei besonders häufigem Fehlverhalten einer Schülerin oder eines Schülers oder gemeinschaftlichem Fehlverhalten der Klasse oder Lerngruppe soll den Ursachen für das Fehlverhalten in besonderer Weise nachgegangen werden.