Schokoticket Brief?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

wenn ihr nur den ermäßigten Preis bezahlen wollt, muss der Anspruch auch nachgewiesen werden und es muss "über deine Freundin laufen".

Das heißt aber nicht, dass man nicht ein abweichendes Konto für das Lastschriftverfahren angeben kann.

Sie bekommt dann auf jeden Fall Post und auch du als "Kontoinhaber" kannst durchaus damit rechnen, angeschrieben zu werden.

Viele Grüße

Michael


Taschentuch58 
Fragesteller
 16.05.2019, 12:26

Können Sie mir bitte sagen, wie ich den Anspruch nachweisen kann ? 😬🥶

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19Michael69  16.05.2019, 12:35
@Taschentuch58

Da ich nicht weiß, wodurch der Anspruch begründet ist, kann ich natürlich auch nicht sagen, wie man ihn nachweisen kann ;-)

Das müsste aber doch irgendwo im Antragsformular stehen !?!?

Als Schülerin z. B. durch den Schülerausweis oder eine Bestätigung der Schule.

Gruß Michael

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Taschentuch58 
Fragesteller
 16.05.2019, 13:03
@19Michael69

Steht leider nirgendswo.. Ich frage einfach im Kundencenter nach, danke für alles, der Stern gehört ihnen ! :)

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Und desweiteren ist meine Freundin Anspruchsberechtigt. Muss ich dann nur die 12€ zahlen, oder den vollen Preis(36,7€)?