Schlagring benutzt notwehr?

9 Antworten

Fallls die Story überhaupt stimmt ...

Mit illegalen Waffen jemanden zu verletzen ist keine gute Idee.

Naja, du geht ja davon aus jemanden zu schaden wenn du den Schlagring alleine Mitführst, du hättest btw, einfach weiter laufen können oder wegrennen.

Sowieso ich denke der kennt dich nicht und wird selbst schiss haben die Polizei anzurufen, da er ja selbst angefangen hat.

Keine sorge du bist höchstwahrscheinlich aus dem Schneider, pack aber den Schlagring weg und hole dir einfach pfefferspray oder legale meeles

Da er betrunken war glaube ich nicht, dass etwas passiert. Du könntest auf jeden Fall für den Schlagring belangt werden und auch nicht komplett, da du noch nicht die volle Strafmündigkeit besitzt.

Ja, bis zu drei Jahren Haftstrafe und das alleine schon weil du das Teil besitzt und mitgeführt hast. Die gefährliche Körperverletzung kommt noch oben drauf, da dein Gegner unbewaffnet und es somit unverhältnismäßig war. Tolle Sache, oder?

verreisterNutzer  18.07.2019, 12:06

Unverhältnismäßig war es nicht, wenn der Mann bulliger und größer war als er. Er hätte sich, ohne Einsatz einer stumpfen Waffe, nicht wehren können.

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MVirus  18.07.2019, 12:09
@verreisterNutzer

Es ist absolut unverhältnismäßig, denn der Angreifer war betrunken. Und gerade in der heutigen Zeit stehen unsere Gerichte ganz besonders auf das mitführen von verbotenen Gegenständen.

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verreisterNutzer  18.07.2019, 12:13
@MVirus

Die Benutzung eines Schlagringes kann nur nachgewiesen werden, wenn direkt nach dem Angriff ein Gutachten eines Arztes erstellt wurde. Somit fällt das schon mal nicht unter das Waffengesetz.

Er kann sagen, dass er mit der bloßen Faust geschlagen hat. Oder, dass er sein metallisches Feuerzeug aus der Tasche genommen und in die Faust geschoben hat, wenn eine Kamera das mit schlechter Qualität aufgezeichnet haben sollte.

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MVirus  18.07.2019, 12:15
@verreisterNutzer

Er kann sich auch ein Alibi suchen oder auswandern. Es war aber nicht die Frage wie er es vertuschen kann, sondern ob sein Handeln strafbar war. Das sind zwei Paar Schuhe

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verreisterNutzer  18.07.2019, 12:16
@MVirus

Strafbar ist meines Wissens nach nur der Besitz, nicht aber der Einsatz. Das sind zwei paar Schuhe. 😉

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MVirus  18.07.2019, 12:22
@verreisterNutzer

das einzige mögliche Szenario indem der Einsatz legitim gewesen wäre ist, wenn der Angreifer das Teil selbst mitgebracht hätte. Er selbst hat das Teil aber mitgeführt und hatte also den Vorsatz es auch zu benutzen. Aus der Sache kommt der nicht raus. So wird aus einer einfachen eine schwere Körperverletzung

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verreisterNutzer  18.07.2019, 12:28
@MVirus

Dann sind wir aber wieder bei Anfang. Ihm muss erst einmal nachgewiesen werden, dass er es besessen hat. Es hätte genau so gut ein Feuerzeug sein können, was er aus seiner Tasche geholt hat.

Man muss solche Fälle immer getrennt betrachten, nicht pauschal. In einem anderen Fall wäre es unangebracht und er würde bestraft werden. In seinem Fall jedoch ist das nur möglich, wenn der betrunkene Mann am gleichen Tag ein Gutachten erstellen lassen hat.

Sonst müsste man davon ausgehen, dass ihm das nachgewiesen werden kann, und das ist in seinem Fall sehr schwierig.

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Verstoß gegen das Waffengesetz, gefährliche Körperverletzung.

Wo kein Kläger, da kein Richter!

Ansonsten käme es ziemlich "Dicke" für Dich als vermutlich kriminellem Vorsatztäter, der aufgrund des mitgeführen verbotenen Gegenstandes scheinbar darauf lauert, "den auch mal einzusetzen"!?!

Über ein Strafmaß entscheidet dann auf Antrag der Staatsanwaltschft gemäß Jugendstrafrecht ein Richter.

Noel987 
Fragesteller
 18.07.2019, 12:03

Hab keine Vorstrafen und würde den nie Einsetzen ohne vorher angegriffen zu werden

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Deepdiver  18.07.2019, 12:42
@Noel987

Selbst dann kommst du nicht um die von mir genannten Strafen herum. Du hast dich strafbar gemacht und da kannst du nicht mit Notwehr kommen. Die Mittel sind illegal. !!!!!

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schelm1  18.07.2019, 15:00
@Noel987

Bereits der Besitz ist strafbar!

Schmeiß das Ding folglich in den Müll!

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