Scheidung im Islam?

6 Antworten

Die Seite Islamwissen schreibt zu den verbotenen Handlungen während der Menstruation:

"Vollziehung der Scheidung seitens des Mannes

Die Scheidung heißt Bid’i-Scheidung. Man sündigt dabei, aber die Scheidung ist dennoch gültig."

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

Persönlicher Tipp: Nimm ihn trotzdem nicht zurück. Der Typ handelt unüberlegt und destruktiv. Ich empfinde ihn als charakterlich schwach.

Warum machst du dir ueberhaupt Gedanken? Ihr habt nur islamisch geheiratet. Heisst, rein rechtlich gesehen bist du in DE ueberhaupt nicht verheiratet, sondern Single. Da kann dein Mann von sich geben was er moechte, und ob du deine Periode hast oder nicht, ist total irrelevant.

Ihr rauft euch wieder zusammen, oder geht getrennte Wege. Ganz einfach. Religioeses Bimbamborium interessiert in DE rein rechtlich niemanden.

Schau hier:

Eine Scheidung ist in drei Fällen verboten (haram):
Während der Regelblutung der Frau
In der rituell reinen Zeit der Frau (Tuhr) zwischen zwei Regelblutungen, wenn sie in dieser mit ihrem Mann Geschlechtsverkehr hatte
Die mehrmalige Scheidung innerhalb einer einzigen rituell reinen Zeit der Frau (Tuhr) durch das ein- oder mehrmalige Aussprechen einer Scheidungsformel.
Diese Art der Haram-Scheidungen nennt man Talaqul bid'ah. Solche Scheidungen sind zwar verboten, aber trotzdem rechtsgültig. Das Gegenteil von Talaqul bid'ah ist Talaqul sunni. Dies ist die Scheidung nach dem Vorbild der Sunneh: Der Mann scheidet sich von seiner Frau in drei reinen Fristen, in denen sie keinen Geschlechtsverkehr miteinander gehabt haben, jeweils mit dem Talaqul redsch'i. Damit ist man bis zum Ablauf ihrer Ideeh dreimal von ihr geschieden und die Scheidung ist damit endgültig.
Eine neuerliche Vermählung mir einer Frau, von der man sich endgültig scheiden ließ (durch dreimalige Scheidung), ist nur möglich, wenn die folgenden vier Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Frau muss nach der Scheidung von ihrem Mann die Wartefrist (iddeh) einhalten.
Danach muss sie mit einem anderen Mann eine rechtsgültige Ehe eingegangen sein.
In dieser Ehe muss sie mit ihrem neuen Mann Geschlechtsverkehr gehabt haben.
Sie muss von ihrem neuen Ehemann rechtsgültig geschieden werden, oder dieser verstirbt oder die Ehe wird annulliert.
Solch eine Zwischenehe nennt man Telil. Damit diese Zwischenehe eine erneute Heirat mit dem vormaligen Ehemann legitimiert, muss die Frau diese Ehe freiwillig eingegangen sein. Außerdem muss die Absicht zu dieser Ehe auf beiden Seiten aufrichtig sein und es darf sich nicht um eine Zeitehe oder zeitlich befristete Ehe handeln.
Deshalb ist es verboten, eine Ehe einzugehen, die nur auf die Freisprechung für die Ehe mit dem vorherigen Ehemann abzielt und bei der eine spätere Scheidung schon vor der Eheschließung vereinbart wird.
Der Prophet (s.a.w.s.) sagt dazu:
"Allah verflucht den Legitimierenden (der Ehe mit dem vormaligen Ehemann) und den, der (die Ehe für sich) legitimieren lässt."

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, S. 109-110

Wenn das im Islam so geht, dass man ohne Standesamt heiratet, und der Mann die Ehe einfach aufheben kann (aber nur, wenn die Frau nicht gerade ihre Periode hat, wo ist da der Sinn???), ist es nun Deine Entscheidung, ob du überhaupt zu ihm zurück willst. Es interessiert jedenfalls niemanden in Deutschland, ob Ihr Euch verheiratet fühlt. Ihr seid es vor dem Gesetz nicht.

Wa aleikum selam.

Unbedingt mit einem Imam klären. Nach meiner Kenntnis und je nach Rechtschule zählt hierbei auch die Absicht und der Zustand des Mannes.

Außerdem ist es nicht zwingend die dreimalige Aussprache wenn damit nur die einmalige beabsichtigt wurde.

Ich empfehle euch dringend wenn die Sache geklärt ist euch vorsichtig mit diesen Dingen zu verhalten. Das ist kein Spiel! Macht den Eheführerschein beinIslamic Tutors und lest Bücher über die islamische Ehe!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Einfacher Muslim