S-pedelec/E-Bike Unfall?

4 Antworten

a) Ein S-Pedelec muss versichert sein.

b) Man darf damit nicht den Radweg benutzen.

Das bedeutet, in so einem Fall könnte sich die Versicherung womöglich einen Teil zurückholen.

Dazu kommen sicher privatrechtliche Forderungen, z.B. Schmerzensgeld. Und es werden Strafen verhängt werden.

Tim17289 
Fragesteller
 08.03.2023, 07:26

Also kann Mann auch sein Leben lang zahlen, da Mann ja fahrlässig gehandelt hat? (spielt sicher kaum/keine Rolle ob man bei den Pedelec üblichen 25 geblieben ist.)

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das Versicherungskennzeichen ist ab dem 1.3.23 wieder schwarz. Das S-Ped müßte in Dt. auf der Straße fahren.

Außerorts darf das S-Ped auch auf dem Radweg fahren.

Dann hat das als Mokick geltende Speed Pedelec auch zumind. eine Haftpflichtversicherung mit 100 Mio. Haftung für ca. 50 € (das ist diese Jahr etwas teurer geworden) bis 28.02.24

dvdfan  11.03.2023, 17:19

"Außerorts darf das S-Ped auch auf dem Radweg fahren."

Das wäre mir neu.

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wenn du ein S-Pedelec hast bist du Versicherungspflichtig und die Versicherung wird den Schadenersatz übernehmen.

Und eigentlich sollte Jeder auch wenn er zu Fuß unterwegs ist eine Haftpflichtversicherung haben

Tim17289 
Fragesteller
 08.03.2023, 07:20

Obwohl man sozusagen fahrlässig handelt, da man auf dem Fahrradweg fährt?

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Mediachaos  08.03.2023, 16:16
@Tim17289

Wenn Du eine rechtssichere Auskunft willst, musst Du einen Anwalt fragen. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit und die klärt im Zweifel ein Gericht.

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da man z.b sein gesamtes Leben Schadensersatz zahlen muss?

Das kann sein. Du bist für dein Handeln verantwortlich. Du zahlst so lange, bis die Schuld getilgt ist, bei einer zu zahlenden Rente kann das bis zu deinem Lebensende gehen.

Tim17289 
Fragesteller
 08.03.2023, 14:09

Da es fahrlässig ist mit einem solchen Fahrrad auf dem Radweg zu fahren? Wie wäre der Fall wenn das Fahrrad keinen Motor hat.

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Mediachaos  08.03.2023, 16:19
@Tim17289

Das wäre nicht nur fahrlässig, sondern verboten, damit über die reine Fahrlässigkeit vermutlich hinaus.

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