Schadensersatz trotz Freispruch?
Hallo,
ich soll nach einem Unfall Fahrerflucht begangen haben, obwohl ich Opfer einer Fahrerflucht wurde. Dieses Verfahren wurde aufgrund von mangelnden Beweisen eingestellt. Jetzt kam Klage der Eltern die nun das beschädigte Auto repariert haben wollen. In der Klage steht das ich als unfallverursacher ermittelt wurde (was ja nicht stimmt, da Verfahren eingestellt) muss ich das dann überhaupt zahlen oder nicht. Um Missverständnisse zu beseitigen. Es geht um mein Auto das beschädigt wurde, welches mir zur freien Verfügung gestellt wurde aber auf meine Mutter zugelassen ist. Wir haben ein sehr schlechtes Verhältnis. Weswegen es nun zur Schadensersatzklage kam.
6 Antworten
Wenn es zu einem Unfall kommt, dann gibt es auch einen Schadensverursacher, der für den Schaden haftet. In diesem Fall meint Dein Unfallgegner, dass Du den Unfall verursacht hast.
Wehr Dich, wenn es anders gewesen ist.
Die Verfahrenseinstellung wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort hat mit den zivilrechtlichen Ansprüchen erst einmal nichts zu tun.
Wer einen Anspruch erhebt (der Kläger im Zivilprozess), der muss diesen Anspruch auch beweisen.
Das eingestellte Strafverfahren hilft dem Kläger nicht gerade, bedeutet für dich aber auch nicht, dass dir nichts passieren könnte.
Dieses Verfahren wurde aufgrund von mangelnden Beweisen eingestellt.
Das war dann aber kein Freispruch!
Die zivilrechtlichen Forderungen des Geschaedigten haben mit dem Strafverfahren nichts zu tun.
Was bitte hast Du denn für einen Berater/Makler/Onliner, der den Unterschied der beiden Angelegenheiten noch nicht kennt.
Hat der wirklich die meist auch teuere Variante so über Mutter vorgeschlagen?
Du hast Deinen Anspruch, bzw. Mutter ihren, von der gegnerischen Versicherung nicht bekommen, warum? Weil Du den Schaden verursacht hast oder warum?
Ich versuche mal deine Frage zu deuten. Das Verfahren wurde eingestellt,es wurde also kein Schuldiger ermittelt und somit bleibt jeder auf seinen Kosten sitzen,es sei denn es besteht eine entsprechende Kasko-Versicherung.Da der verursachte Schaden in deiner Nutzungszeit entstanden ist können deine Eltern erwarten,dass du für den entstandenen Schaden aufkommen musst.
Das Verfahren wurde eingestellt,es wurde also kein Schuldiger ermittelt ...
Eingestellt wurde offensichtlich das Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Das hat aber rein gar nichts mit den Ersatzanspruechen des Geschaedigten zu tun.