runtergefallene Pizza, zerbrochene Bierflasche - wie buchen? einkaufspreis oder verkaufspreis?

6 Antworten

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Ich bin mir sicher, dass es mit dem Einkaufspreis verbucht wird; bei uns gab es ein eigenes Konto "Bruch" oder "Schwund" dafür. Aber genauer weiß ich das auch nicht mehr. :-(

Mal abgesehen davon, dass Deine Frage eigentlich nicht zu beantworten ist - Weil Du zwar die Infos hast, was Ihr für ein Betrieb seid, in welchem Zusammenhang da was kaputt gegangen ist und noch viel wichtiger ob da bereits was gebucht wurde.

Da es unter Gastronomie steht, da gehe ich davon aus, dass es sich um ein Restaurant handelt. Da es sich um Waren handelt, würde ich die Zutaten einfach im Wareneinsatz stehen lassen. Da hat er sich ja bereits gewinnmindernd ausgewirkt.

Wäre der Betrag jetzt absurd hoch, da würde ich den Wareneinsatz gegen Kosten berichtigten. Also ein sonstige Kosten Unterkonto. Dieses wäre dann notwendig, wenn der Wareneinsatz den Warenaufschlag in seiner Aussagekraft beschädigt.

Bei Bilanzierung wird gar nicht gebucht, sondern der Verlust über die Inventur am Jahresende realisiert. Bei Einnahme Überschuß Rechnung ist der Aufwand ebenfalls über den Einkauf abgebildet. Hier sollte jedoch eine Umgliederung von Einkauf auf Bruch erfolgen, um der Verprobung durch das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung standhalten zu können. Die rechnen das Verhältnis Einkauf zu Verkauf je Warengruppe aus, vergleichen das mit der Speisekarte und innerhalb der Branche. Wenn das Verhältnis nicht passt, wird Schwarzgeld unterstellt und die Steuerlast wird geschätzt.

pollo  04.03.2010, 09:34

genauso ist es DH, DH

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Hier wird ja nun schon heftig debattiert... Die meisten Antworten sind auch alle richtig. DEFINITV: Muss nicht nur der Bruch/Schwund, sondern auch alle Gratisabgaben (Kaffee für Berater, Versicherungsvertreter, etc.) auf ein Kostenkonto verbucht werden. Man spart dadurch keine Steuern o.ä., denn man bucht den Einkaufspreis! der Waren von einem Wareneinsatzkonto auf ein Kostenkonto um. Die Gewinnauswirkung bleibt die gleiche, allerdings hat das Finanzamt dann nicht mehr die Möglichkeit anhand eines zu hohen Wareneinsatzes alle Umsätze für den Prüfungszeitraum zu schätzen! Man ist sonst in einer Prüfung absolut der Willkür des Prüfers ausgeliefert. Zur Information: Das Finanzamt haf die Prüfkennziffer für den Wareneinsatz auf 30 % gesenkt, d.h. liegt der Wareneinsatz über 30 % wird meist automatisch eine Nachkalkulation vom Prüfer durchgeführt, welche in der Regel mit einer hohen Nachzahlung endet. Es gibt mittlerweile sogar Seminare von der Dehoga und dem Institut für Liquiditätsaufbau zu diesem Thema ("Mit Sicherheit durch die Betriebsprüfung"). Absolut empfehlenswert und präventiv, denn wenn die Prüfungsanordnung erstmal im Briefkasten liegt, ist es meist zu spät.

Das wird als "Bruch" verbucht! Bruch bedeutet, wurde nicht verkauft, wurde zerstört! Auch wenn Du was verschenkst, schreib es in ein eigenes Buch! Als Einkaufspreis verbuchen, hat einer geschrieben, wie das denn? Es ist ja kein Einkaufspreis kassiert worden! Bei uns in Österreich ist das "Bruch"! Das Finanzamt weiss schon, dass man beim Arbeiten Dinge kaputt macht, die man dann nicht versteuern muss!