Rumschreien/Lautstark Streiten - Lärmbelästigung?

3 Antworten

Erstmal in Ruhe versuchen zu erklären,das die Nachtruhe für euch und alle anderen Nachbarn wichtig ist. Ab 22 Uhr hat Ruhe im Karton zu sein - ansonsten hilft die Polizei ihnen das beizubringen. Wenn es nicht anders geht würde ich  nach 22 Uhr bei Lärm usw. die Polizei anrufen.

Hallo l0llygames,

grundsätzlich stellt diese Lärmbelästigung zu nächtlicher Zeit (aber auch allen anderen Zeiten) eine Ordnungswidrigkeit gem. folgender Rechtsgrundlage da:


§ 117 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - Unzulässiger Lärm

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. 

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.


Da eine friedliche Lösung ja offensichtlich nicht möglich und von den Nachbarn nicht erwünscht ist, würde ich bei nächsten Ruhestörung die Polizei informieren, die die Sache dann in die Hand nimmt.

Bei den ersten male, wird die Polizei vermutlich nur mit den Nachbarn das Gespräch suchen und den Lärm unterbinden und sie auf die rechtlichen Folgen auf fortlaufende Ruhestörungen hinweisen.

Kommt es immer wieder zur Ruhestörungen, wird die Polizei sicherlich irgendwann eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen die Nachbarn fertigen. Dann wird sich zeigen, ob ein Bußgeld von mehreren hundert Euro hier nicht Wirkung steigt.

Schöne Grüße
TheGrow

ihr müsst sie  nicht gleich anzeigen, aber wegen der ruhestörung dürft ihr gerne jeden abend die polizei anrufen - vielleicht merken sie dann das es so nicht geht

TheGrow  20.06.2015, 15:49

ihr müsst sie  nicht gleich anzeigen, aber wegen der ruhestörung dürft ihr gerne jeden abend die polizei anrufen

Lustiger und widersprüchlicher Satz, wenn man bedenkt, was überhaupt eine Anzeige ist.

Eine Anzeige ist nämlich nichts anderes, als dass man die Polizei anruft und darüber informiert, dass eine vermutlich strafbare Handlung, hier in dem Fall die Erzeugung unnötigen Lärms gerade stattfindet oder stattgefunden hat.

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Otilie1  21.06.2015, 13:11
@TheGrow

also auch wir wurden schon mal von der polizei zur ruhe ermahnt - aber eine anzeige haben wir da keine bekommen. die gibt es erst wenn man der aufforderung zur ruhe eben nicht nachkommt

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TheGrow  21.06.2015, 13:28
@Otilie1

Verwechsle nicht Anzeige mit einem Bußgeldbescheid bzw. dem Bußgeld selbst.

Die Polizei konnte nur kommen (abgesehen, wenn die Polizei den Verstoß selber festgestellt hat), weil Jemand die Polizei per Anzeige über den unzulässigen Lärm informiert hat.

Die Anzeige hast Du somit schon bekommen. Die Polizei hat nur kein Bußgeldverfahren gegen Dich eingeleitet und das ist ein riesiger Unterschied zur Anzeige.

Das Du angezeigt wurdest, wurde übrigens aller Wahrscheinlichkeit nach auch im polizeilichen Vorgangssystem erfasst. 

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