Rotlichtverstoß verjährt?

3 Antworten

Verjährung bedeutet, dass du nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr belangt werden kannst, FALLS du bis dahin noch nicht damit belangt wurdest.

Es kam aber bereits etwas Schriftliches dazu und damit kannst du das mit der Verjährung knicken^^

Yessir211 
Fragesteller
 30.11.2022, 14:49

Das schriftliche muss sich doch an den Fahrer richten oder lieg ich da falsch?

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Lmorg  30.11.2022, 14:53
@Yessir211

Darum geht es nicht - es ist bekannt, dass der Rotlichtverstoß stattgefunden hat und sie gehen dem ja bereits nach.

Ob deiner Mutter da was drohen kann, weil sie so gar nicht auf die schriftliche Kontaktaufnahme reagiert, weiß ich nicht. Aber es würde mich hier ebenfalls wundern, wenn es da heißen würde "Joa, och ... die antwortet nicht, tja da kann man nichts machen".

Ansonsten wäre ja auch easy der Konsequenz jedes anderen Vergehens zu umgehen, indem man sich einfach "versteckt", bis die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Aber so funktioniert das halt in der Regel nicht.

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Yessir211 
Fragesteller
 30.11.2022, 14:55
@Lmorg

Da muss ich dir recht geben jedoch ist es bei der ampel wie in meinem Post bereits erwähnt sehr häufig das es zum blitzen kommt da diese schnell umschaltet jedoch erhalten die personen die dort geblitzt werden nie den bußgeldbescheid und enden in der selben Situation wie ich gerade

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Lmorg  30.11.2022, 14:57
@Yessir211

Dann bleibt euch wohl nichts anderes, als einfach abzuwarten^^

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Wenn ihr bereits deswegen angeschrieben wurdet ist die Verjährungsfrist unterbrochen worden.

Es kann, und wird wahrscheinlich auch, noch etwas kommen.

Yessir211 
Fragesteller
 30.11.2022, 14:49

Das schriftliche muss sich doch an den Fahrer richten oder lieg ich da falsch?

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JollySwgm  30.11.2022, 14:51
@Yessir211

Die Strafe bekommt der Fahrer, das ist richtig. Aber die Verjährung wird dann unterbrochen sobald der Halter angeschrieben wurde. Dann liegt es ja nicht mehr in der Hand der Behörden wenn es zu Verzögerungen kommt.

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Crack  30.11.2022, 15:13
@JollySwgm
die Verjährung wird dann unterbrochen sobald der Halter angeschrieben wurde.

Nein, das ist keine unterbrechende Maßnahme.

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Du könntest Glück gehabt haben.

Die Verfolgungsverjährung einer Verkehrsordnungswidrigkeit (ausgenommen Alkoholverstöße) ergibt sich abweichend hiervon aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG). Gemäß § 26 Absatz 3 StVG tritt die Verfolgungsverjährung bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einem Rotlichtverstoß u. Ä. in der Regel nach drei Monaten ein. Hat die Behörde in dieser Zeit keinen Bußgeldbescheid erlassen, ist der Tatbestand zumeist verjährt, sodass der Betroffene eine Sanktion in der Regel nicht mehr fürchten muss.