Roller fahren mit Theorie Prüfung
Darf man einen Motorroller fahren wenn man die Theorieprüfung vom Autoführerschein bestanden hat oder muss man dafür auch Praxis haben?
5 Antworten
Ob du nun einen Roller oder eine Enduro mit Klasse AM oder ein Auto mit Klasse B fahren willst ist egal.Du musst die theoretische und praktische Prüfung bestanden haben.Sonst darfst du nicht fahren.Machst du es trotzdem bekommst du Ärger wenn du erwischt wirst.Das wäre Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis.Du würdest dich strafbar machen.§ 21 StVG.
Darauf steht entweder eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe in schweren Fällen.Beim ersten mal vermutlich eine Geldstrafe.Selbst wenn das Verfahren gegen dich eingestellt würde gegen Zahlung einer Geldbuße musst du den Anwalt und die Geldbuße bezahlen.Hier der Text zum Gesetz.
Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG macht sich strafbar, wer nach
Abs. 1
Nr. 1: ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
Nr. 2: als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
Abs. 2
Nr. 1: eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
Nr. 2:vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
Nr. 3: vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
Du brauchst auch die Praxis. Erst wenn du denn Führerschein Klasse B abgeschlossen hast bekommst du eine Fahrberechtigung.
Erst wenn du den "kompletten" Führerschein hast darfst du fahren
Wie kommst Du denn darauf das man mit einer halben Fahrschulausbildung berechtigt ist ein KFZ zu führen?
Natürlich muss man "die Praxis" haben, und darüber hinaus muss auch die Fahrerlaubnis erteilt worden sein.
Du musst den Führerschein in deinen Händen halten.