Rolladenmotor durch Baugewährleistung abgedeckt?

4 Antworten

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Üblicherweise gilt nach VOB §13 Ziff. 4 Satz 1 (§ 13 VOB/B Mängelansprüche - dejure.org). Satz 2 gilt für einen fest eingebauten Rollladenmotor nicht, es sei denn, in Deinem Vertrag bzw. der Beschreibung steht etwas Abweichendes.

Also schriftlich an den Bauträger mit entsprechendem Hinweis auf die VOB (s.o.). Vergiss nicht, den Bauträger dabei eine Frist mit Datum (!) zu setzen. Unter Berücksichtigung der Jahreszeit und Marktsituation würde ich ihm persönlich 2 Fristen setzen: 1. Bis 18.01.2021 zur ersten Reaktion auf Dein Schreiben [Eingang bei Dir], 2. Frist zur Behebung bis 12.02.2021 [wegen der Lieferzeit].

Eine Erwiderung bzgl. Wartung kannst Du ebenfalls zurückweisen, denn die Motoren können wartungsfrei betrieben werden und außerdem hat er vor der Abnahme sicher keinen Hinweis darauf gegeben (wie auch?).

Vergiss aber nicht selbst darauf hinzuweisen, dass die Mangelbeseitigung terminlich mit Dir rechtzeitig im Vorfeld abzustimmen ist und auch alle Nebenarbeiten (z.B. Tapezieren, Putzen nach Montage, usw.) beinhaltet sein müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
hebbe73 
Fragesteller
 28.12.2020, 15:48

Wow, danke für die fundierte Antwort! Also habe ich Sie (und VOB §13) richtig verstanden, als das der Rolladenmotor unter eine 4 jährige Gewährleistung fällt?

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oklein  28.12.2020, 15:54
@hebbe73

Korrekt.

Der Bauträger muss Dir dann erst einmal das Gegenteil beweisen (vertraglich, nicht baulich). Wenn er das tatsächlich hinbekommt (aufgrund einer Vertragsklausel) dann poste es nochmals hier.

Wichtig wie beschrieben:

  1. er müsste Dir als "Nicht-Baufachmann" (davon gehe ich aus) aktiv einen Wartungsvertrag anbieten und Dich auf die Folgen hinweisen.
  2. Der Motor selbst ist NICHT wartungsrelevant.
  3. Was theoretisch vorkommen kann: eine Überbeanspruchung durch z.B. verklemmte Jalousien. Aber auch dann würde ich dafür eine Gewährleistung einfordern. 😉
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hebbe73 
Fragesteller
 28.12.2020, 15:54

ok, ich glaube jetzt habe ich es verstanden.

wurde vob vereinbart, dann 4 jahre, sonst bgb mit 2 jahren

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oklein  28.12.2020, 16:03
@oklein

Nur zum Verständnis: das BGB mit seinen 2 Jahren kann man im Streitfall auch hernehmen, wenn man den Motor als Teil der Fenster- und Fassadenarbeiten betrachtet. Da Du aber einen Bauträger hattest, könnte man damit jedes el. Element als Teil des Werkes betrachten und dann würden ja nur noch die 2 Jahre gelten.

Da es sich dabei um einen ehr geringen Streitwert handelt, würde ich die von mir vorgeschlagene Vorgehensweise auf jeden Fall zuerst anwenden. Mehr kannst Du ja nicht bekommen. 😀

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oklein  28.12.2020, 16:18
@hebbe73

Viel Erfolg, habe jetzt Gäste und muss weg. 😀

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oklein  31.12.2020, 17:04

Danke und viel Erfolg 😀

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Ich kenne die tollsten Bauträger und noch tollere Käufer.

Wenn es die Bau-GmbH nicht mehr gibt, und keine Unterlagen vom Lieferanten ausgehändigt wurden, hat sich alles erledigt.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
hebbe73 
Fragesteller
 28.12.2020, 15:00

Danke für die Rückmeldung. Die Bau-GmbH gibt es noch. Das ich mich nicht an den Bauträger wenden kann wenn es ihn nicht mehr gibt, ist logisch :-)

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Gilt das auch für den elektrischen Rolladen?

Da musst Du in Deine Gewährleistungs-Liste schauen. Würde mich aber wundern, wenn das in die VOB fallen würde. Eben, weil elektrisches Gerät. Das hieße dann, zwei Jahre. Allerdings mit Beweisumkehr nach sechs Monaten. Sprich: Du bist mehr oder weniger darauf angewiesen, ob die Firma Dir da kulanterweise entgegenkommt.

Hier noch ein wenig Internet-Lesestoff dazu:

https://www.justanswer.de/anwalt/bl4kn-guten-abend-herr-schiessel-welche-gew-hrleistungsfrist-ist.html

Aber wie gesagt: Schauen, was in Deiner Liste alles aufgeführt ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
hebbe73 
Fragesteller
 28.12.2020, 15:55

ok, ich glaube jetzt habe ich es verstanden.

wurde vob vereinbart, dann 4 jahre, sonst bgb mit 2 jahren

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oklein  28.12.2020, 16:14

Üblicherweise sind die Rohrmotoren NICHT wartungspflichtig, auch nicht unter dem Aspekt der MRL. Ich habe eben in eine Wartungsdatenbank eines großen deutschen Automobilbauers geschaut und auch dort sind die Motoren nicht derart aufgeführt (wartungsrelevant). Zudem ist m.W. ja auch ein Hinweis des Bauträgers bzw. das Angebot eines Wartungsvertrages an Fachfremde Bauherren erforderlich.

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tinalisatina  28.12.2020, 18:04
@oklein

Habe nachgeschaut. Du hast Recht, §13 Abs. 4.2 macht das vom einem Wartungsvertrag abhängig. Das dürften die meisten Bauträger gar nicht wissen (oder ihren Kunden so nicht weitergegeben ...).

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Also gerade solche Rollladenmotoren sollten sehr, sehr, sehr lange halten. Ich würde mich da mal vertrauensvoll an den Bauträger bzw. die einbauende Firma wenden.

Nicht einmal die zwei Jahresgarantie ist ja wohl auch noch nicht ganz vorbei (?).

hebbe73 
Fragesteller
 28.12.2020, 15:04

Danke für die Anwort. Wenn das Haus 01/2018 bezogen wurde, ist die 2 jährige Gewährleistung bereits 01/2020 abgelaufen, da bald sogar 3 Jahre vergangen sind.

Das mit dem "vertrauensvoll an den Bauträger wenden" ist eben so eine Sache. Die werden das erstmal pauschal mit dem Hinweis auf die verstrichene 2 jährige Gewährleistung versuchen das abzubügeln. In der Hoffnung, dass ein Unwissender Kunde das schluckt und es auf eigene Kosten behebt. Daher würde ich gerne etwas vorbereitet sein, wenn ich den Bauträger kontaktiere. Deswegen auch hier meine Frage. Könnte natürlich auch einen Fachanwalt fragen, aber der kostet mich vermutlich genauso viel wie der Austausch auf eigene Kosten :-)

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Huflattich  28.12.2020, 15:08
@hebbe73

Aber die herstellende Firma werden sie Dir schon sagen können ?

Bezüglich Fachanwaltsauskunft wende Dich an Haus und Grund werde Mitglied dann hast Du für kleines Geld eine gültige Rechtsauskunft, der schreibt sogar gegen eine geringe Schreibgebühr..

Viel Erfolg

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hebbe73 
Fragesteller
 28.12.2020, 15:13
@Huflattich

Da mein Vertragspartner der Bauträger ist, und nicht der Hersteller/Lieferant des Rolladenmotors, habe ich keine Ansprüche (selbst innerhalb einer Gewährleistungsfrist) ggü. diesen. Die habe ich nur ggü. dem Vertragspartner - also dem Bauträger. Daher bringt es mir nichts, den Hersteller oder Lieferanten zu kennen.

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Huflattich  28.12.2020, 15:16
@hebbe73

Also ich würde es echt versuchen und wenn auf Kulanz. Rein rechtlich ist es eh immer schwierig was durchzusetzen. Eine Bite lässt einem sicher keinen Zacken aus der Krone brechen und mit dem Rechtsanwalt kann man ja immer noch "drohen". Außerdem wollen diese Bauträger auch weiterhin einen guten Ruf behalten .

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