Gewährleistung elektrischer Rolladen
Hallo community,
unser elektrischer Rolladenmotor ist defekt. Die Gewährleistung nach VOB läuft im Februar 2015 aus (Ende der 5 Jährigen Gewährleistungsfrist nach VOB/BGB).
Fällt dieser Rolladenmotor (eine Wartung war in den letzten 5 Jahren nicht notwendig) noch unter diese 5 Jährige Gewährleistungsfrist
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten
Gruß
paulsenxx
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Hausbau
Da mußt du aufpassen. Es ist ein Unterschied zwischen BGB und VOB. Die VOB-Fristen betragen nur 4 Jahre und bei (ich glaube) mechanischen Teilen nur 2 Jahre; du mußt also sehen, was im Vertrag steht - VOB oder BGB.